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LAM AG: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Anlagebetrug

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(openPR) Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen die LAM AG wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug in Millionenhöhe. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft ist zu vermuten, dass die Kundengelder nicht oder nicht vollständig angelegt wurden.



Die LAM Immobilien- und Beteiligungs AG war 2001 gegründet worden. In Form einer „offiziellen vorbörslichen, limitierten Emission“ bot sie für € 3,00 grundwertgesicherte“ Aktien der eigenen Gesellschaft an. Unter „spekulative Entwicklung der Aktie“ wurde im Wertpapierprospekt ein vorbörslicher Kursanstieg auf bis zu € 32,00 dargestellt. Der „konkrete Börsengang“ der LAM AG war vom Vorstand Rob Baan für das Jahr 2005 vorgesehen.

In einer Broschüre beschreibt die LAM AG unter dem Stichwort „Doppelstrategie“, wie Anleger reich gemacht werden sollen. Geplant sei einerseits, Geld mit dem Handel von Immobilien zu verdienen und andererseits, in Zukunftsbranchen wie Logistik, Windkraft, Solarenergie und Biotechnologie zu investieren.

Die Träume vom schnellen Reichtum dürften bei der LAM AG jetzt aber geplatzt sein. Wegen des Verdachts des millionenschweren Kapitalanlagebetrugs ermittelt jetzt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen der LAM AG. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ geht unter Berufung auf Insiderangaben von einem möglichen Schaden in Höhe von € 10 Mio. aus.

„Unsere Kanzlei hat die LAM AG schon seit mehreren Jahren äußerst kritisch beobachtet“, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der renommierten Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „die Zeitschrift „Börse Online“ schrieb bereits im Jahr 2002, dass der Prospekt der LAM AG zwar beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hinterlegt sei, die Offerte aber dennoch einen extrem unseriösen Eindruck mache“.

Die Justizbehörden konnten bislang bei der LAM AG Vermögenswerte über € 500.000,00 beschlagnahmen. Geschädigte LAM-Aktionäre sollten deshalb so schnell wie möglich einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen Haftungsfragen des Kapitalmarkts und der präventive Anlegerschutz. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2006/2007 nimmt die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erneut eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Die renommierte Nomos Verlagsgesellschaft zählt die Kanzlei „zur ersten Riege der Anlegerkanzleien in Deutschland“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „LAM AG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.04.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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