(openPR) Die Insolvenzverfahren über die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 wurden am Amtsgericht Würzburg am 1. Juli 2015 eröffnet. Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 1. Oktober beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler schriftlich anmelden.
Bei der Anmeldung sollten Grund und Betrag der Forderung angegeben werden. Die Gläubigerversammlungen sollen am 22. September in Dettelbach stattfinden.
„Für die Anleger der CSA Beteiligungsfonds steht viel auf dem Spiel. Ihnen droht der Totalverlust ihrer Einlage“, befürchtet Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Für die Anleger, die ihre Einlage in Raten eingezahlt haben, könnte es noch dicker kommen. „Auch wenn es keine Aussicht auf Auszahlungen mehr gibt, könnten sie aufgefordert werden, ihre noch ausstehenden Raten einzuzahlen“, so Cäsar-Preller.
Der Fachanwalt empfiehlt allen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Schadensersatzansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch durch sog. Haustürgeschäfte entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken informiert werden müssen. Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche können Prospektfehler sein, falls hier falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
Die Capital Sachwert Alliance (CSA) ist eine Tochtergesellschaft der Deltoton GmbH (ehemals Frankonia AG). Die Deltoton GmbH hat ebenfalls Insolvenz angemeldet. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Anlagebetrug. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, können sich daraus weitere Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche ergeben“, so Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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