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CSA Beteiligungsfonds 5: Forderungen noch bis 1. Oktober anmelden

Bild: CSA Beteiligungsfonds 5: Forderungen noch bis 1. Oktober anmelden
Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Gläubiger des CSA Beteiligungsfonds 5 können noch bis zum 1. Oktober 2015 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die erste Gläubigerversammlung findet am 22. September in Dettelbach statt.

Bei der Gläubigerversammlung wird es erste Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens und zu der zu erwartenden Insolvenzmasse geben. Bei Produkten des grauen Kapitalmarktes ist in der Regel aber nur von geringen Insolvenzquoten auszugehen.

Der CSA Beteiligungsfonds 5 wurde von der Capital Sachwert Alliance (CSA) platziert. CSA ist eine Tochtergesellschaft der ehemaligen Frankonia-Gruppe, der heutigen Deltoton GmbH. Gegen die Deltoton GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg seit einigen Monaten wegen des Verdachts auf Anlagebetrug.

Das Insolvenzverfahren über die CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG wurde am 1. Juli am Amtsgericht Würzburg eröffnet. Für die Anleger war damit ein neuer Tiefpunkt in ihrer unbefriedigend verlaufenden Beteiligung erreicht. Sie müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Besonders problematisch erweist sich die Insolvenz auch für die Anleger, die ihre Einlage nicht auf einmal gezahlt haben, sondern in monatlichen Raten, da sie die Ratenzahlungen ohne Aussicht auf Ausschüttungen weiterleisten müssen.

Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Ansatzpunkt kann eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch ein sog. Haustürgeschäft sein. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: „Da dies erfahrungsgemäß häufig nicht geschehen ist, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden. Für die Ratenzahler besteht so auf jeden Fall die Möglichkeit, dass sie die Zahlungen nicht mehr leisten müssen.“

Weitere Ansatzpunkte können auch fehlerhafte Angaben in den Verkaufsprospekten sein. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, ergeben sich noch weitere rechtliche Möglichkeiten.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Mandanten.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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