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Mit Blockheizwerken Anleger betrogen?

Bild: Mit Blockheizwerken Anleger betrogen?
Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern
Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

(openPR) Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) gründet Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Anleger

Erfurt/Nürnberg, 1. Dezember 2010.Mit den Überschriften „Betrügerbande erschwindelte Millionen“ oder „Anleger fallen auf Traumrenditen ein“ berichten mehrere Medien über einen möglichen Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth besteht der Verdacht, dass Anleger im großen Stil durch die Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE) betrogen wurden. Die Staatsanwaltschaft ließ diese Woche offensichtlich mehrere Wohn- und Geschäftshäuser durchsuchen, gegen 17 Verdächtige werde ermittelt. Der Schaden soll im „mittleren zweistelligen Millionenbetrag“ liegen. Im Einsatz waren über 150 Polizeibeamte. Geschädigt wurden offensichtlich rund 1.000 Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nach Auffassung des Oberstaatsanwalts Wolfgang Träg sah das GFE-Geschäftsmodell den Verkauf von mit Rapsöl betriebenen Blockheizkraftwerken vor. Die Kunden sollten die erworbenen Anlagen wieder an die Firma zurückverpachten und über den vereinbarten Pachtzins ihre Rendite erzielen. Allerdings ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass ein richtiger Geschäftsbetrieb nicht existierte, sondern lediglich nur einige Blockheizkraftwerke herstellte, um ein laufendes Geschäft den Kunden vorzuspiegeln.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) hat für die geschädigten Anleger eine Arbeitsgruppe „Blockheizkraftwerke GFE“ gegründet.

In einem solchen Fall stellt sich den Anlegern immer wieder die Frage: „Was soll, was kann ich tun?“ „Wir raten den Anlegern: Wenden Sie sich an einen Fachmann im Kapitalanlagerrecht und lassen Sie Ihre Unterlagen auf die entsprechenden Möglichkeiten prüfen“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS).

Die Aufnahme in die DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 € inkl. MwSt. Diese deckt die Verwaltungskosten des Vereines ab. Als Gegenleistung für diese Gebühr erhalten die Mitglieder einer Arbeitsgruppe eine professionelle Einschätzung ihres Falles durch einen DVS-Vereinsanwalt.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net.

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