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Green Planet AG: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdacht

Bild: Green Planet AG: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdacht
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt nach Medienberichten gegen die Green Planet AG: Der Verdacht: Gewerbsmäßiger Betrug. Die Gelder der Anleger, die eigentlich für Teakholz-Plantagen in Costa Rica gedacht waren, sollen dort gar nicht angekommen sein oder nur zu einem kleinen Teil.

Die Ermittler haben die Firmenräume durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Der Firmengründer sitzt in Untersuchungshaft.

Die Green Planet AG lockte ihre Anleger offenbar mit einer ökologischen und nachhaltigen Geldanlage: Teakholz in Costa Rica. Und mit Renditen in Höhe von bis zu 13 Prozent. So sammelte das Unternehmen rund 15 Millionen Euro bei den Anlegern ein. Nun steht der Verdacht im Raum, dass ein großer Teil der Anlegergelder erst gar nicht in Costa Rica angekommen ist, sondern in undurchsichtigen Kanälen eines Firmengeflechts versickert ist. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hegt den Verdacht, dass ein ausgeklügeltes Schneeballsystem hinter dem Geschäftsmodell steckt. Auch seien die zu erzielenden Renditen unrealistisch gewesen.

Viele Anleger sind aufgrund der Entwicklung beunruhigt. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, meint: „Natürlich müssen jetzt erst einmal die Ermittlungsergebnisse abgewartet werden. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug aber bestätigen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Diese können sich, so der Fachanwalt, sowohl gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG als auch gegen die Anlagevermittler richten. „Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Investition informiert werden müssen. Dazu gehört u.a. auch das Risiko des Totalverlusts.“ Zudem bestehe die Möglichkeit, einen dinglichen Arrest gegen die Verantwortlichen zu bewirken. „Nur so kann auf sichergestellte Vermögenswerte zugegriffen werden. Dabei gilt allerdings das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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