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Anleger der DCM Capital Management Inc. können Rückzahlungsansprüche geltend machen

(openPR) Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt wegen Anlagebetrug gegen die Firmen DCM Capital Management Inc. Cayman Islands, DAI Business Service GmbH Schrobenhausen, bzw. DAI Trust GmbH/GCM GmbH Schrobenhausen.

Hermann Drittenpreis der allein verantwortliche Vorstand der DCM Capital Management Inc. befindet sich schon seit einiger Zeit in Untersuchungshaft in der JVA Augsburg. Er wird des gewerbsmäßigen Betrugs beschuldigt.



Die Kriminalpolizei Augsburg hat jetzt im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Rundschreiben versendet. Den Betrugsopfern wurde mitgeteilt, dass ihnen im Zuge der Rückgewinnungshilfe nach §§ 73 ff. StGB, §§ 11 b ff. StPO beschlagnahmtes Vermögen zur Verfügung gestellt werden soll.

Wichtig ist, dass die Geschädigten dafür selbst aktiv werden müssen. Diese sind aufgefordert, einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt einzuschalten oder sich einer Interessengemeinschaft anzuschließen.

Für die Betrugsopfer bedeutet das Folgendes:

Der Zugriff auf beschlagnahmtes Vermögen setzt einen Titel voraus. Es muss also so schnell wie möglich ein Urteil erstritten werden. Noch besser ist ein in einem Eilverfahren erwirkter Arrest. Anschließend muss mit dem Titel die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Im Zwangsvollstreckungsrecht gilt das sog. Prioritätsprinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Es ist der in Betrugsfällen typische Wettlauf der Gläubiger zu befürchten. Wer zu spät kommt läuft hierbei Gefahr, leer auszugehen. Anleger solten jetzt handeln, damit schnell ein Titel erwirkt werden kann und anschließend zur Rangwahrung bei Gericht die Zulassung der Zwangsvollstreckung beantragt wird.

Geschädigten Anlegern bieten die“Interessengemeinschaft DCM Capital Management im BSZ® e.V.“ die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort zu ergreifen sind. Man kann seine Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchsetzen lassen.

Die Aufnahme in die v BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der gewählten Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

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