(openPR) Die von der Münchner Kanzlei Wietersheim, Mehring & Kollegen vertretenen Anleger der DCM Capital Management Inc. können sich nach einem beinahe zweijährigen Wechselbad der Gefühle nun freuen, die eigentlich schon verloren geglaubte Investitionssumme zum Großteil oder gar vollständig wieder zurückzuerhalten.
Diese waren wie weitere über 1.700 Anleger Opfer des Kapitalanlagebetrügers Hermann Drittenpreis geworden, welcher die vereinnahmten Anlegergelder veruntreut und weitgehend verbraucht hat und nun eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüßt.
Der Großteil der Rückgewinnungsversuche der – zuweilen durch angeblich spezialisierte Kanzleien vertretenen - Anleger konzentrierten sich auf die von der Staatsanwaltschaft Augsburg beschlagnahmten Vermögenswerte des Herrn Drittenpreis und der DCM Inc. Da diese Vermögenswerte lediglich einen kleinen Bruchteil der veruntreuten Anlegergelder in Höhe von insgesamt 26,7 Mio. EUR ausmachten, kamen nur wenige der Anleger zum Zug, die große Mehrheit der Pfändungsgläubiger ging dagegen leer aus.
Aufgrund intensiver Ermittlungen und der Inanspruchnahme internationaler Kontakte gelang es den Anwälten der Münchner Kanzlei, von Herrn Drittenpreis auf Konten einer Briefkastengesellschaft bei einer schweizerische Bank in St. Gallen/Schweiz gelenkte Anlegergelder noch vor deren Offenlegung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg zu orten und – in Zusammenarbeit mit einer in St. Gallen ansässigen Kanzlei - für die vertretenen Mandanten mit Arresten zu belegen.
In der Folgezeit entwickelten sich um die Auskehrung des gepfändeten Bankguthabens komplexe rechtliche Auseinandersetzungen, da verschiedene andere Anspruchsteller - zu erwähnen ist hier insbesondere auch der vorläufige Insolvenzverwalter über das Vermögen des Hermann Drittenpreis - versuchten, die Auskehrung der gepfändeten Guthaben an die von den Münchner Rechtsanwälten vertretenen Gläubiger zu verhindern.
Es gelang den Rechtsanwälten schließlich, dass den vertretenen Mandanten nun über 90 % - im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung zuweilen sogar 100 % - ihrer investierten Anlagebeträge ausbezahlt werden können.
In Anbetracht des Verlaufs und des Ergebnisses dieses Kapitalanlagebetrugsfalles zeigt sich erneut, wie wichtig die sorgfältige und kritische Auswahl des zu beauftragenden Rechtsanwalts im Bereich des „grauen Kapitalmarktes“ ist. Entscheidend ist weniger die anbiedernde Präsenz in den Medien, als vielmehr die einschlägige, langjährige Erfahrung und der individuelle Einsatz des bearbeitenden Rechtsanwaltes.
Wietersheim Mehring & Kollegen
Rechtsanwälte
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