(openPR) Vor einigen Wochen erhielten zahlreiche Anleger der EuropLeasing AG und der EuropLeasing AG & Co. Financial Solutions KG zum wiederholten Male Post von einem ehemaligen Vorstand der EuropLeasing AG, Herrn Rene Meier-Weidmann. Darin enthalten war ein „Formular zum Ankauf“ ihrer Beteiligung. Die Anleger konnten hier ihre Netto-Zeichnungssumme, die ausbezahlten Entnahmen sowie die Verlustzuweisungen und den sich aus dem Saldo ergebenden „Nettobetrag der Investition“ eintragen, welcher zugleich Kaufpreis der Beteiligung sein sollte.
Dieser soll in 2 Tranchen zu jeweils 50 % gezahlt werden, erstmals zum 31.12.2007 und die 2. Tranche am 30.06.2008. Mit dem Erhalt der beiden Beträge verzichtet der jeweilige Gesellschafter auf alle weiteren Ansprüche gegen die Gesellschaften der EuropLeasing oder deren Organe.
Der Käufer der Beteiligung ist in dem Formular nicht genannt. Zahlreiche Anleger haben dieses „Angebot“ wahrgenommen, das Formular ausgefüllt an Herrn Meier-Weidmann zurückgesandt und hoffen nun auf eine erste Zahlung zum 31.12.2007. Gleichzeitig fragen sich viele Anleger aber auch, was sie von diesem Angebot halten sollen. Es stellt sich insbesondere die Frage, aus welchen Quellen der (unbekannte) Käufer die Mittel für den Ankauf der Beteiligungen aufbringen will.
Während eines Verfahrens vor dem Landgericht München I, in welchem Herr Meier-Weidmann aus Prospekthaftung in Anspruch genommen wird, äußerte dieser, dass er im Rahmen zweier „Trades“ ein Volumen in Höhe von mehreren Mio. Euro aufbringen wolle, um den Ankauf der Beteiligungen zu bewerkstelligen.
Mit Recht blicken die Anleger skeptisch auf das Angebot des ehemaligen Vorstands. Eine begründete Befürchtung ist, dass hier eine Verzögerungsstrategie verfolgt wird, die ggf. die Verjährung im Raum stehender Schadenersatzansprüche, vorneweg Ansprüche aus Prospekthaftung, bezwecken könnte. Gerade in Anbetracht der kurzen Verjährungsfrist der u. E. begründeten Prospekthaftungsansprüche wäre es sehr problematisch, abzuwarten, ob die beiden angekündigten Zahlungen bis zum 30.06.2008 tatsächlich erfolgen. Denn bis dahin könnten (nicht nur) Prospekthaftungsansprüche weitgehend verjährt sein.
Angesichts der kurzen Verjährung der Ansprüche aus Prospekthaftung ist den betroffenen Anlegern grundsätzlich zu empfehlen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen und ggf. Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung zu ergreifen.







