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EuropLeasing – Pleite. Initiatoren und Vermittler haften auf Schadenersatz

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(openPR) Schlechte Nachrichten für Europ-Leasing-Anleger, denn sowohl die Fondsgesellschaft EuropLeasing AG & Co. Financial Solutions KG, als auch die EuropLeasing AG sind seit Mitte Dezember insolvent. Nach Informationen des Brancheninformationsdienstes fondstelegramm sollen zum 20. Juni 2005 Anleger mit einem Kapital von 7,3 Millionen Euro als atypisch stille Gesellschafter an der EuropLeasing AG beteiligt gewesen sein. Der erstmals im August 2003 aufgelegte Leasingfonds der EuropLeasing soll bis Mitte 2005 4,6 Millionen Euro eingesammelt haben. Gelder, die angesichts der Insolvenz verloren sein dürften.



In der Vergangenheit entstand der Eindruck, bei der EuropLeasing würden wirtschaftliche Probleme und Risiken für die Anleger gezielt verharmlost. Warnungen des Brancheninformationsdienstes kapitalmarkt intern, der bereits 2004 mehrfach auf die desaströse Umsatzentwicklung und Diskrepanzen zu den Fondsprospekten hingewiesen hatte, wurden insbesondere bei den Vertrieben nicht ernst genommen. Noch im Jahr 2006 wurden Beteiligungsangebote der EuropLeasing als "renditestarke Anlage mit geringem Risiko" gepriesen und mit "Hohe Sicherheit bei hoher Rendite" bewertet. Die Nachrichtenlage und die veröffentlichten Zahlen wurden dabei offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen.

Seit vielen Jahren wurde die Europ-Leasing-Gruppe in der Wirtschaftspresse massiv kritisiert. Im Zentrum der Kritik: Massive Abweichungen der prospektierten Zahlen von der tatsächlichen Unternehmensentwicklung. Der Branchendienst kapital-markt intern stellte fest, dass von für 2002 für die EuropLeasing AG prognostizierten Leasing-Erlösen von 45,5 Mio. € lediglich ca. 3,6 Mio. € erzielt wurden. 2004 wurde statt prospektierter 102 Mio. € tatsächlich nur ein Umsatz von 3,95 Mio. € erzielt. Angesichts dieser Fakten ist nicht nachvollziehbar, dass die EuropLeasing selbst und die Vermittler regelmäßig darauf verwiesen, die EuropLeasing AG sei "seit mehreren Jahren erfolgreich im Leasing-Geschäft“ tätig.

Neben den Initiatoren, denen angesichts ihrer genauen Kenntnis des Unterschieds zwischen prospektierten Erwartungen und tatsächlichem wirtschaftlichen Erfolg wohl der Vorwurf des Betruges gemacht werden muss, haften insbesondere die Anlageberater und –Vermittler den geprellten Anlegern auf Schadenersatz. Geschädigte Anleger sollten unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen um ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Europ-Leasing AG & Co. Financial Solutions KG " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus. Bei rechtsschutzversicherten Betroffenen ist auch die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung enthalten, löst also keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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