(openPR) EuropLeasing AG – Marktführer ohne Umsätze
Das Unternehmen geht derzeit mit einer Fondstochter (EuropLeasing AG & Co. Financial Solution KG) auf Anlegersuche. Man kann sich als Kommanditist an einer ausweislich diverser Vertriebe „sicheren und renditestarken Kapitalanlage“ beteiligen. Vorgegaukelt wird, dass die Gelder zum Aufbau eines Leasingunternehmens für Investitionsgüter eingesetzt würden. Tatsächlich werden kaum derartige Verträge abgeschlossen, die eigenen Prognosen zum Teil um den Faktor 40 verfehlt. Das Unternehmen mit Sitz in Haar bei München tritt nach außen äußerst großspurig auf. Tatsächlich wird vor der EuropLeasing in Fachkreisen schon seit dem Jahr 2000 gewarnt, die Umsatz- und Gewinndefizite wurden vom Branchenmedium „kapital-markt intern“ bereits massiv kritisiert (vgl. k-mi 23/00 und 01-02/04).
Hier ist ein Schaden in mehrfacher Millionenhöhe entstanden. Das Unternehmen ist derzeit noch aktiv und plant angeblich bereits den nächsten Fonds. „Wir können die Vermittler und Interessenten vor diesem Angebot nur warnen“, so Wilhelm Lachmair von der Rechtsanwaltskanzlei Lachmair & Kollegen. „Der vollständige Verlust der Anlegergelder steht auf dem Spiel. Wer bereits investiert hat, sollte dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.“
Immer wieder Betrug durch Blind-Pool-Fonds
Ungebrochen ist die Welle von neuen und bereits länger bestehenden Gesellschaften, die Kapitalanlagen in der Form von so genannten Blind-Pools anbieten. Bei dieser Form der Anlage steht nicht von Anfang an fest, in welche Investitionsgüter investiert wird. Ein solches System bietet sich daher für Manipulationen zum Nachteil der Kapitalgeber geradezu ideal an – und wird entsprechend gern und häufig genutzt. Waren es am Anfang vor allem stille Gesellschaften wie die Securenta, die Südwestrentaplus und die Frankonia, so dominieren heute Kommanditgesellschaften den Markt, weil die Anbieter sich hier eine rechtlich günstigere Position erhoffen und die stille Gesellschaft durch zahlreiche, bereits öffentlich in der Kritik stehende, Unternehmen diskreditiert ist.
Angeboten wird zumeist ein breites Spektrum von Immobilien, Wertpapieren und unternehmerischen Beteiligungen, weil dies die Anbieter am wenigsten einschränkt. Dabei ist die Anlage in Wertpapieren heikel, da hier Konflikte mit dem Kreditwesengesetz auftreten können. Aus diesem Grund wurden einzelne Fonds bereits durch die Aufsichtsbehörden geschlossen (beispielsweise Master Star Fund, F & R). Es kommen aber gelegentlich auch besonders exotische Gestaltungen vor, wie z.B. die WES GmbH & Co. 2. KG, die Jachten und Luxushäuser auf Ibiza finanzieren und auf diesem Weg Traumrenditen erzielen möchte.
Ein echter Dauerbrenner, da ehrliche Gestaltungen eher die Ausnahme sein dürften.
Britisch Roulette mit CMI-Lebensversicherungen
Eine Police bei einem britischen Lebensversicherer – und das auch noch beim Branchenprimus Clerical Investment Group Ltd. (CMI) - galt bis Ende der 90er Jahre als sichere Anlage mit zweistelliger Renditeerwartung.
Seitdem hat sich das Blatt gewendet. Die Lebensversicherungen der CMI wurden fortan aggressiver, mitunter mit Renditeversprechen längst vergangener Tage und irrwitzig langen Laufzeiten, vermarktet. Vermittler boten die Versicherung nun auch in Kombination mit einer Fremdfinanzierung durch ein Bankendarlehen an, so dass bei diesen so genannten Hebelgeschäften nur ein geringer Eigenkapitalanteil erbracht werden sollte. Die Anleger wurden dabei in der Regel nicht über die enormen Risken informiert, die nicht nur zu einem Totalverlust des Eigenkapitals, sondern auch noch zu erheblichen Schulden am Ende der Laufzeit führen können.
Ein juristisches Vorgehen gegen den Vermittler und unter Umständen auch gegen die CMI kann sich für Geschädigte lohnen.
Gute Aussichten für Thomae und Partner-Geschädigte
Thomae und Partner gaben zwischen 1993 und 2000 insgesamt acht Immobilienfonds heraus, mit denen vor allem Kleinanleger angesprochen wurden. Insgesamt wurden ca. 160 Mio. Euro von mehreren zehntausend Beteiligten eingesammelt. Die Anteile wurden durchgängig über Banken und Bausparkassen finanziert. Das Modell ist aber für die Anleger nicht rentabel. Hohen Finanzierungskosten stehen nur geringe Ausschüttungen gegenüber, die teilweise ganz eingestellt werden mussten, denn die Mieteinnahmen waren von Anfang an zu hoch kalkuliert. Hohe weiche Kosten, ein Fremdkapitalanteil von ca. 30 % sowie eine fragwürdige Immobilienauswahl lassen erhebliche Zweifel an der Plausibilität des gesamten Modells aufkommen. Geschädigte können sich jetzt bei der Auseinandersetzung mit den finanzierenden Banken und Bausparkassen auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 23.08.2005 (Az. 17 U 7/05) stützen. Diese betraf zwar ein anderes Beteiligungsverhältnis und die Ansprüche der Verbraucher wurden im Ergebnis auch zurückgewiesen. Das Gericht führte aber in seiner Entscheidung auch aus, dass die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes zum verbundenen Geschäft trotz grundpfandrechtlicher Absicherung zur Anwendung kommen und folgte damit der Auffassung des zweiten Zivilsenats des BGH.
Dadurch erhöhen sich die Chancen für Anleger, die sich an dem fragwürdigen Modell der Thomae und Partner-Fonds beteiligt haben, deutlich. Für die Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe entfällt so ein entscheidender Einwand und vermeintlicher „Heimvorteil“, auf den man bei der Bank immer gesetzt hatte. Auch die BHW Bausparkasse AG, die die Fondsbeteiligungen in noch größerem Umfang finanziert hat, gerät zunehmend in Argumentationsschwierigkeiten.
Die Aussichten für Geschädigte, zumindest einen Teil des an die Bank gezahlten Geldes zurückzuerhalten und keine weiteren Zahlungen mehr erbringen zu müssen, sind durch diese konsequente Umsetzung der BGH-Rechtssprechung seit dem 14.06.2005 zu Fondsfinanzierungen nochmals deutlich gestiegen.
Zu allen angesprochenen Fällen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für weitere Einzelheiten und Hintergrundinformationen zur Verfügung.















