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Keine Kündigung wegen Überstunden-Verweigerung

05.10.200610:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Keine Kündigung wegen Überstunden-Verweigerung
Rechtsanwalt Jörg Reich
Rechtsanwalt Jörg Reich

(openPR) Will ein Arbeitnehmer, der kurzfristig zu Überstunden herangezogen werden soll, diese nicht leisten, so darf ihm deswegen nicht fristlos gekündigt werden. So urteilte das hessische Landesarbeitsgerichts in Frankfurt vor kurzem. Die Richter gaben damit der Klage einer Angestellten gegen ein Verwaltungsunternehmen statt und hoben deren Kündigung auf (Az.: 3 Sa 2222/04).

Die Klägerin hatte sich geweigert, kurzfristig anberaumte Überstunden zu leisten und dabei auf ihr kleines Kind verwiesen, das sie zu Hause zu versorgen habe.
Die Firma reagierte mit der Kündigung. Ihre Argumentation: die Mitarbeiterin sei arbeitsvertraglich verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Laut Urteil ist eine solche Verpflichtung zwar grundsätzlich zulässig. Die Vorgesetzten müssten aber - sofern keine dringenden betrieblichen Interessen entgegenstehen - einen angemessenen Zeitraum zur Ankündigung einhalten.

Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwaelte in Sozietät
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Fax:0641/28730
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Rechtsanwälte:
Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Sozietät, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist. Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement. Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ).

Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.

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