(openPR) Der Beruf des Zahnarztes in Deutschland zahlt sich zunehmend nur dann aus, wenn der Weg der Selbstständigkeit gewählt wird. Hierbei gibt es neben dem kassenärztlichen Genehmigungsverfahren und dem sicherstellen einer hinreichenden Finanzierung eine Reihe von Stolpersteinen, die den Einstieg erschweren.
Die Bewertung einer Zahnarztpraxis stellt heute nur einen Teil der Preisbildung für die Übernahme einer Praxis bzw. Praxisanteils dar. Bei der Wahl der Kaufmodalitäten sind viele Aspekte (Steuern, Finanzierung, Haftung) zu berücksichtigen. Werden Anteile gekauft und oder eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis gegründet oder erweitert, gilt es die neuen Partner gegenseitig so abzusichern, dass in Zukunft eine gewinnbringende und beiderseitig fruchtbare Zusammenarbeit langfristig garantiert ist.
Hier setzen sich zunehmend neue Beteiligungsformen durch, die auch jungen Zahnärzten früh die Möglichkeit eröffnen selbständig und mit geringem finanziellen Risiko den Beruf auszuüben. Hiervon profitieren Jungunternehmer und etablierte Zahnärzte gleichermaßen. Voraussetzung ist allerdings eine fundierte juristische Beratung, die in einer maßgeschneiderten und genehmigungsfähigen vertraglichen Lösung mündet.
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Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ). Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.