(openPR) Anleger der DCM Capital Management Inc. mussten im Laufe der vergangenen Monate feststellen, dass sie Opfer eines klassischen Kapitalanlagebetruges geworden sind.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen den Drahtzieher und allein verantwortlichen Vorstand der DCM Capital Management Inc., Herrn Hermann Drittenpreis, wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Hermann Drittenpreis befindet sich schon seit einiger Zeit in Untersuchungshaft.
Da davon auszugehen ist, dass nur ein Bruchteil der einbezahlten Anlagegelder vorhanden ist, gilt es für betroffene Anleger, ihre Rückzahlungs- bzw. Schadensersatzansprüche schnellstmöglich geltend zu machen und durchzusetzen.
Der Zugriff auf noch vorhandene Vermögenswerte kann sich zum einem auf die von der Staatsanwaltschaft Augsburg angeblich gesicherten Vermögenswerte richten, welche laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft den betroffenen Anlegern im Rahmen der Rückgewinnungshilfe zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Höhe des sichergestellten Vermögens wurde jedoch noch nicht bekannt gegeben. Es ist davon auszugehen, dass der Großteil der Anleger sich auf den Zugriff auf die von der Staatsanwaltschaft angeblich gesicherten Vermögenswerte beschränken wird.
Bei der Verteilung des durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögens gilt allerdings das sog. Prioritätsprinzip, wonach der Zeitpunkt der Zustellung des erwirkten Titels die Rangstelle des Gläubigers bestimmt (zuweilen auch „Windhundrennen“ genannt).
Betroffenen Anlegern steht jedoch auch die Möglichkeit offen, auf anderweitige, insbesondere auch im Ausland (z.B. Schweiz) befindliche Vermögenswerte von Hermann Drittenpreis oder von ihm beherrschten (Briefkasten-) Firmen zuzugreifen.
Die sachbearbeitenden Anwälte der Kanzlei Wietersheim Mehring & Kollegen, die in der Schweiz befindliche, Hermann Drittenpreis zuzuordnende Vermögenswerte für geschädigte Anleger sichern konnten, raten betroffenen Anlegern daher, zunächst vorrangig die Sicherung solcher Vermögenswerte anzustreben, welche von der Beschlagnahme der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht erfasst sind.
Für betroffene Anleger gilt allgemein die Empfehlung, sich zwecks Sicherung ihrer Ansprüche unverzüglich an einen mit der Materie bereits befassten Rechtsanwalt zu wenden. Selbstverständlich stehen wir auch weiteren betroffenen Anlegern gerne zur Verfügung.
Wietersheim Mehring & Kollegen
Rechtsanwälte
Friedrichstraße 17
D-80801 München
Tel.: +49 89 383837-0
Fax.: +49 89 383837-44
mobil: +49 179 7883342
Email:
http://www.wietersheim.de





