(openPR) Arbeitsrecht - Steuerfreibetrag auf Abfindungen
Mit Wirkung vom 01.01.2006 sind Abfindungen vollständig zu versteuern. Der bis dahin geltende Freibetrag ist ersatzlos gestrichen worden.
Die hiermit verbundene Übergangsregelung sieht eine Sonderregelung mit "alter" Steuerfreiheit vor, sofern die Abfindung vor 2007 gezahlt wird. Voraussetzung hierfür ist weiter, dass die Vereinbarung über die Abfindung entweder im Jahr 2005 geschlossen oder die entsprechende Kündigungsschutzklage seitdem anhängig ist.
Dass auch zum 01.02.2006 erhebliche Verschärfungen beim Bezug von Arbeitslosengeld, im wesentlichen die Verkürzung der Bezugsdauer, eingeführt wurden, sei hier nur kurz am Rande erwähnt.
Mehrwertsteuer-Betrug - Grundsatzurteil des EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat zu den Aktenzeichen C-354/03, C-355/03 und C-484/03 ein Grundsatzurteil zum Mehrwertsteuer-Betrug gefällt. Nach diesem Urteil kann der Fiskus Unternehmen, die ohne ihr Wissen in einen solchen Betrug verwickelt sind, nicht mehr haftbar halten.
Also auch dann, wenn in der Lieferkette ein Mehrwertsteuer-Betrug vorgekommen ist, hat das Unternehmen ein Recht darauf, dass die gezahlte Mehrwertsteuer von der eigenen Steuerschuld abgezogen werden darf.
Der zu Grunde liegende Rechtstreit war vom High Court of England and Wales an den Europäischen Gerichtshof getragen worden.
Verkehrsrecht - kein Bußgeld bei unklarer Beschilderung
Das Amtsgericht Herne hat zum Az. 15 Owi 220 Js 482/04 geurteilt, dass eine Tempobegrenzung in der Kurve einer Autobahnauffahrt keine Wirkung für die Autobahn selber hat. Denn ein solches Schild legt auf Grund seines Standortes den Schluss besonders nahe, dass es dort wegen der besonderen Gefahrenlage der Auffahrt steht, also auch nur für diesen Bereich gilt.
Eindeutig ist die Situation nur dann, wenn am Ende des Beschleunigungsstreifens eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung festgelegt ist. Der betroffene Raser war, so das Gericht, also gar nicht zu schnell.
Steuerberater - Beratungskosten in 2006
Wie bekannt, hat die Bundesregierung Par. 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG zum 01.01.2006 gestrichen. Aus dieser Streichung ist oftmals der - allerdings falsche - Schluss gezogen worden, Steuerberatungskosten seien nicht mehr absetzbar.
Zur Klarstellung: Sämtliche Beratungskosten, die sich auf den Betrieb beziehen, sind absetzbar. Ebenso sind im Rahmen der privaten Steuererklärungen Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit Werbungskosten in Abzug zu bringen. Lediglich die Kosten für den Mantelbogen und die Anlagen Kind, Unterhalt und Eigenheimzulage können nicht mehr abgesetzt werden.
Den Vorteil dieser Regelung vermag das Team von RECHTLEGAL allerdings beim besten Willen nicht zu erkennen.
Bundeskartellamt - niedrigere Gaspreise
Der Chef des Bundeskartellamts, Ulf Böge, teilt mit, dass bereits im laufenden Jahr niedrigere Gaspreise durchgesetzt werden sollen. Insbesondere kritisierte er die langfristigen Lieferverträge des Großkonzerns E.on. Hiermit bindet E.on die regionalen und örtlichen Gasversorger unzulässig, so jedenfalls das Bundeskartellamt. Konsequenzen hieraus sind künstlich hoch gehaltene Preise.
Dass seitens E.on keinerlei Verständnis gezeigt wird, versteht wiederum das Team von RECHTLEGAL.
Zu guter Letzt - Grimassenschneiden verboten
In dritter Instanz hat das Oberlandesgericht (OLG) München zum Az. 32 Wx 65/05 festgestellt, dass es Nachbarkindern verboten ist, in eine angrenzende Erdgeschosswohnung hineinzuschauen und dabei Grimassen zu schneiden. Immerhin fühlte sich die Eigentümerin der Wohnung hierdurch in ihren Rechten verletzt.
Voller Weisheit entschieden die Münchener Revisionsrichter, das Grimassenschneiden gehe über den zulässigen Gebrauch nach dem Wohnungseigentumgesetz hinaus, weshalb es zu unterlassen sei.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













