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Schutz des Lebens hat höchste Priorität

29.04.200400:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Eine auch nur begrenzte Zulassung der PID ist nicht verantwortbar

25. Juni 2003: Anlässlich einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zur Verbesserung der Pränataldiagnostik erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe beklagt zu Recht die hohe Dunkelziffer bei Spätabtreibungen und fordert daher nicht nur eine bessere Beratung vor und nach Pränataldiagnostik, sondern auch aussagekräftige Statistiken zur Erfassung der Spätabtreibungen sowie eine Reform des Arzthaftungsrechtes. Dies entspricht im Wesentlichen dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, der mit den Stimmen von Rot-Grün im Juli 2002 abgelehnt wurde.

Der Schutz des Lebens hat oberste Priorität. Eine auch nur begrenzte Zulassung der PID ist nicht verantwortbar. Experten und Frauenverbänden haben bei mehreren Anhörungen und Gesprächen davor gewarnt, dass sich die Anwendung der PID nicht auf die häufig genannten 100 - 150 Paare pro Jahr begrenzen lässt. Die Anwendung der PID in anderen Ländern zeigt bereits, dass sich auf Dauer eine Eingrenzung nicht durchsetzen lassen wird. Daher ist auch die Genehmigung der PID unter strengen Auflagen abzulehnen.

Das Embryonenschutzgesetz lässt eine künstliche Befruchtung nur zum Zweck der Fortpflanzung und nicht aus anderen Gründen zu. Die PID ist ursprünglich entwickelt worden, um Eltern mit einem erheblichen Risiko zu einem gesunden Kind zu verhelfen. Gleichzeitig führt sie aber auch dazu, dass menschliches Leben verworfen wird. Das Argument, dass durch die PID eine Abtreibung nach Pränataldiagnostik (PND) verhindert werden könne, wird durch die Praxis widerlegt. Im Gegensatz zu den Befürwortern der PID ist erwiesen, dass nach PID zur Kontrolle auch eine PND nachgeschoben wird und dann gegebenenfalls eine Abtreibung erfolgt.

Die Menschenwürde steht nach Artikel 1 des Grundgesetzes nicht zur Disposition. Je weiter die Forschung voranschreitet, desto schwieriger wird die Definition von Grenzen. Deshalb ist es notwendig, klare ethische Grenzen zu setzen.

 

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