(openPR) BERLIN. Zu den Aussagen von Justizministerin Brigitte Zypries zum Embryonenschutz erklärt die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ulrike :
Die Justizministerin leitet einen wichtigen und richtigen Paradigmenwechsel ein. Die FDP begrüßt ihre Bewertung des Grundrechtsschutzes von in-vitro erzeugten Embryonen. Konsequenterweise müßte die Ministerin eine Änderung des Stammzellgesetzes und des Embryonenschutzgesetzes vorantreiben. Dies würde auch die nur in Deutschland gepflegte Doppelmoral beenden, nach der die Forschung an überzähligen Embryonen verboten ist, es sei denn, sie stammen aus dem Ausland und sind vor dem 1.1.2002 erzeugt worden. Solche ethischen Klimmzüge hat die FDP schon bei der damaligen Stammzellgesetz-Debatte für falsch gehalten.
Es steht auch für uns außer Frage, das mit der Verschmelzung von Ei-und Samenzelle Leben beginnt. Aber der Schutz dieses Lebens ist nicht absolut. Wäre er es, dürften Spirale, Nidationshemmer und Schwangerschaftsabbrüche nicht zulässig sein. Der Schutz des ungeborenen Lebens muss mit seiner Heranreifung zunehmen, aber nicht im Reagenzglas stärker sein als im Mutterleib. Diesen Widerspruch hat Ministerin Zypries erkannt.







