(openPR) Der Rat der Stadt Bochum muss in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Musikzentrum entscheiden. Die Bürgerinitiative hatte 14.718 Unterschriften gesammelt, davon sind nach Prüfung der Verwaltung 13.425 Unterschriften gültig. Das nötige Quorum ist damit erreicht. Allerdings führen nach Angabe der Verwaltung andere Aspekte zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens: Die Art der Fragestellung, die Begründung des Begehrens, die Wiedergabe der Kostenschätzung sowie die Fristwahrung entsprechen nicht den formalen Erfordernissen. "Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss nach rechtlichen und nicht nach politischen Erwägungen erfolgen", so Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat. "Die Verwaltung führt nachvollziehbar aus, warum das Bürgerbegehren unzulässig ist. Auch Gerichtsentscheidungen hatten ja bereits auf die Unzulässigkeit hingedeutet. Wir werden daher der Argumentation der Verwaltung im Ergebnis folgen."
Zur Ratssitzung im Dezember liegt jedoch auch ein Antrag der Linken vor, der einen Ratsbürgerentscheid zum Musikzentrum initiieren will. Haltt: "Bislang nehmen Befürworter und Gegner des Musikzentrums für sich in Anspruch für die Mehrheit der Bochumer Bevölkerung zu sprechen. Nur durch einen Bürgerentscheid kann der tatsächliche Willen der Bürgerinnen und Bürger in Erfahrung gebracht werden. Ein Votum der Bürger würde die Diskussion um das Musikzentrum auch endgültig klären. Ohne Bürgerbeteiligung in dieser Frage wäre zu befürchten, dass die gesamte Bauzeit des Musikzentrums durch immer wieder auflodernde Debatten begleitet und belastet wird. Das kann nicht im Sinne beider Seiten sein."
"Die hohe Unterschriftenzahl und die zahlreichen Spenden deuten eindeutig daraufhin, dass der Bau des Musikzentrums die Bochumer Bevölkerung nicht kalt lässt", so Haltt. "Daher sollten jetzt auch die Bürgerinnen und Bürger befragt werden. An der FDP im Rat wird ein Ratsbürgerentscheid jedenfalls nicht scheitern."
Haltt abschließend: "Wir sind gespannt, wie sich der Rat insgesamt dazu stellt und ob er den Weg freimacht für diese Bürgerbeteiligung. Die Grünen hatten ja bereits selber den Ratsbürgerentscheid ins Gespräch gebracht und müssten nun entsprechend abstimmen. Fraglich ist jedoch, ob vor allem die SPD-Fraktion ihre Vetoposition aufgibt." Zur Initiierung eines Ratsbürgerentscheids wird eine Zweidrittelmehrheit des Rates benötigt.










