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FDP im Rat fordert Änderungen bei Bürgerbegehren.

26.02.2013 • 17:34 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: FDP im Rat fordert Änderungen bei Bürgerbegehren.
Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat
Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat

(openPR) Die FDP im Rat der Stadt Bochum sieht Verbesserungsbedarf bei den gesetzlichen Vorgaben für Bürgerbegehren. "Bislang wird die rechtliche Zulässigkeit erst nach Einreichung der aufwändig zu organisierenden Unterschriftenlisten vom Rat festgestellt wird", so Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat der Stadt Bochum. "Das kann zu der misslichen Situation führen, dass ein Bürgerbegehren zwar die notwendigen Unterschriften einreicht, es aufgrund anderer formaler Mängel jedoch für unzulässig erklärt werden muss. In Bochum war dies auch beim Bürgerbegehren zum Musikzentrum der Fall. Solche Fälle verstärken unnötig die Politikverdrossenheit. Das kann nicht im Interesse der Kommune sein."

Haltt weiter: "Bislang muss die Verwaltung den antragsstellenden Personen lediglich in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft bei der Einleitung entsprechender Vorhaben behilflich sein. Die rechtssichere Feststellung der Zulässigkeit dieser Vorhaben erfolgt dann erst im Nachhinein. Dadurch kann der Fall eintreten, dass Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden, an denen in abgewandelter Form nichts auszusetzen wäre. Solche Situationen lassen sich ganz einfach verhindern, indem die Verwaltung eine Vorprüfung durchführt, in der die inhaltliche Zulässigkeit bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung festgestellt wird."

Eine solche Vorprüfung von Bürgerbegehren ist bereits in Berlin und Thüringen gesetzlich verankert. Auch bei landesweiten Volksbegehren in NRW gibt es schon ein ähnliches Verfahren. Das Innenministerium prüft dann vor dem Beginn der Unterschriftensammlung den Begehrenstext auf seine Vereinbarkeit mit der Landesverfassung.

Die FDP im Rat begrüßt daher die Antragsinitiative der FDP-Landtagsfraktion NRW, die morgen im Landtag beraten werden soll. Sie sieht nicht nur eine Vorprüfung von Bürgerbegehren vor, sondern setzt sich auch dafür ein, dass es ein landesweit einheitliches Vorgehen bei der Bewertung der Erkennbarkeit von Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren gibt.

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