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GESETZ ZUR TARIFEINHEIT ABGELEHNT

21.11.201207:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: GESETZ ZUR TARIFEINHEIT ABGELEHNT

(openPR) komba gewerkschaft weist Erwägungen der Landesregierung zurück – Grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit darf nicht angetastet werden

Köln, den 19. November 2012. Erwägungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Tarifeinheit zu ergreifen, werden von der komba gewerkschaft, Kommunalgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion, scharf kritisiert. Die Gewerkschaften des dbb werden gemeinsam allen Versuchen entschiedenen Widerstand entgegensetzen, die Interessen und damit die Durchsetzungsfähigkeit der gewerkschaftlichen Organisationen zu spalten, damit die Gewerkschaftsbewegung prinzipiell zu schwächen und die effektive Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen grundsätzlich zu erschweren. Landesarbeits- und Sozialminister Guntram Schneider hatte in einem Agenturgespräch seine Überlegungen zur Eindämmung der Streikfähigkeit kleinerer Gewerkschaften erläutert, wie der Westdeutsche Rundfunk meldete.

Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft und stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb, kündigte entschiedenen Widerstand gegen diese Pläne an. Der dbb werde prinzipiell gegen jede Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit vorgehen. Die Vertretung von fast 1,3 Millionen Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst, deren stärkste Fachgewerkschaft die komba ist, hatte noch vor wenigen Tagen auf dem dbb Gewerkschaftstag in Berlin für diesen Fall eine klare Linie vorgegeben. Silberbach: „Wenn erforderlich werden wir auch das Bundesverfassungsgericht anrufen, um zu verhindern, dass die Mitglieder der dbb-Gewerkschaften in ihrem Streikrecht durch fremde Friedenspflichten eingeengt würden oder Tarifinhalte gegen sich gelten lassen müssten, die ihre eigene Gewerkschaft ablehnt.“ komba gewerkschaft und dbb sind der Auffassung, dass es Aufgabe der Tarifparteien sei, diese Fragen zu regeln und nicht die des Gesetzgebers. Denn sonst würde der Gesetzgeber mittelbar entscheiden, welche Organisation durchsetzungsfähig ist und nur als solche Mitglieder halten oder werben kann. Das aber sollten nicht Juristen und Politiker, sondern alleine Gewerkschafter entscheiden. Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst in der Vergangenheit hätten im übrigen gezeigt, dass auch mehrere tariffähige und tarifwirkliche Gewerkschaften im gleichen Sektor agieren können, ohne dass es einer gesetzlichen Regelung von Tarifeinheit bedürfe, so Silberbach.

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