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Warum der Tarifpluralismus gar nicht geordnet werden muss

23.01.201419:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Warum der Tarifpluralismus gar nicht geordnet werden muss
dbb jugend nrw-Chef Hillnhütter spricht sich für die Beibehaltung von Tarifpluralismus aus
dbb jugend nrw-Chef Hillnhütter spricht sich für die Beibehaltung von Tarifpluralismus aus

(openPR) Deutschland einig Vaterland? Keinesfalls. Die Gemüter scheiden sich am Prinzip: ein Betrieb - ein Tarifvertrag. Die Koalition will das so, viele Gewerkschafter nicht. Aus guten Gründen.

Mancher versteht die Sache nicht: Da streitet die Koalition für eine Tarifeinheit, will sie auf Biegen und Brechen per Gesetz durchsetzen, redet beschwörend von Dauerstreiks, die das Land überziehen werden. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere tut, was er nicht lassen kann und kündigt auf der dbb Jahrestagung an, der Tarifpluralismus werde in geordnete Bahnen gelenkt werden. Das seltsame daran: Er ist gar nicht in ungeordneten Bahnen.



Spartengewerkschaften streben nicht nach Macht, nur nach Recht

Durchaus gibt es kleine Spartengewerkschaften, die aufgrund dessen, dass sie sich in großen Gewerkschaften nicht repräsentiert fühlten, gebildet haben. "Doch ihnen geht es nicht um Machtanhäufung, wie derzeit oftmals unterstellt", sagt der Vorsitzende der dbb jugend nrw, Jano Hillnhütter. Sie haben sich auf Grundlage des Artikels 9 im Grundgesetz gebildet, der ihnen das Recht zugesteht, Gewerkschaften zu gründen "für jedermann und alle Berufe".

Das Szenario, das neben der Koalition auch die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) heraufbeschwört, lässt Gewerkschafter den Kopf schütteln: "Wir können nicht warten, bis unsere erfolgreiche Tarifautonomie weiter zerlegt wird. Zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit ist die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit jetzt geboten", wettert die BDA in einem Papier. Es bedürfe nur einer "schlanken Gesetzesänderung, die die wesentlichen Grundsätze der bisherigen Rechtsprechung aufgreift", heißt es weiter.

Jetzt noch freiwillig: Gemeinsamer Streit für gemeinsames Recht

"Warum aber das alles, wenn doch eigentlich gar kein Neuregelungsbedarf besteht?", moniert Hillnhütter. "Der Öffentliche Dienst ist ein gutes Beispiel dafür, dass das bestehende Prinzip funktioniert. DGB und dbb setzten sich gemeinsam für die Belange der Beschäftigten in den Verwaltungen ein und streiten auch bei den nächsten Tarifverhandlungen gemeinsam für deren Interessen."

Was den Chef der dbb jugend nrw ebenfalls stutzen lässt, ist die Formulierung im Koalitionsvertrag man wolle "den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip gesetzlich festschreiben". "Was aber soll ein Betrieb sein?", merkt Hillnhütter an. Verstehen könne man darunter ein einzelnes Finanzamt oder eine Kommune, ihre einzelnen Abteilungen, möglicherweise aber auch alle Kommunen. Um herauszufinden, welche Gewerkschaft denn die Mehrheit bilde, müsste zudem die Zahl der Mitglieder ermittelt werden. Möglicherweise eine Aufgabe für den Notar oder eine Frage der Eigenmeldung. In jedem Fall aber ein erheblicher Aufwand, der sich aus Sicht der dbb jugend nrw nicht rechtfertigen lässt.

Gegen Zwang zur Friedenspflicht

Nicht klar ist den jungen Mitgliedern des dbb zudem, warum es überhaupt erstrebenswert sein soll, ein System mit mehr Wettbewerbsbeschränkungen und weniger individueller Vertragsfreiheit zu etablieren. Denn nichts anderes würde ein regulierender Eingriff des Gesetzgebers mit sich bringen. "Spartengewerkschaften wie GDL oder Cockpit würden zur Friedenspflicht gezwungen", kritisiert er. Nach dem Prinzip "Nur gucken, nicht anfassen" hätten sie zwar Verhandlungsmöglichkeiten, dürften aber nicht streiken.

Es verwundere besonders vor dem Hintergrund, dass genau die heute in der GDL organisierten Lokführer Beamte waren und nicht streiken durften. Da noch verstand die Politik den Bahnbereich als wichtigen staatlichen Bereich, so wie es heute auch beispielsweise Polizei und Justiz noch sind. "Die Entscheidung, die Bahn zu privatisieren, hat die Politik getroffen. Heute sollen sie privat agieren, aber nicht streiken, obwohl ein Arbeitnehmerstatus dieses Recht beinhaltet", wundert sich der Vorsitzende der dbb jugend nrw.

Unterstützt die Petition für Tariffreiheit

Aus diesem Grund stellt sich der gewerkschaftliche Jugenddachverband hinter die Meinung des dbb und rät seinen Mitgliedern dazu, die Spartengewerkschaft Marburger Bund in seiner Petition zu unterstützen, die auf die Tariffreiheit abzielt sowie den Erhalt des Streikrechts.

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