(openPR) Berlin, 2. März 2011. In einem Interview mit dem Inforadio (Beitrag vom 27. Februar 2011) zeigte die KAV-Geschäftsführerin Claudia Pfeiffer die Gefahren durch das Ende der Tarifeinheit, wie sie vom Bundesarbeitsgericht (BAG) 2010 beschlossen wurde, deutlich auf: „Es kann eine Zersplitterung der Tariflandschaft mit ständigen Arbeitskämpfen drohen“. Deshalb setzt sich der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV Berlin) für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ein.
Mit großer Sorge sieht die KAV-Geschäftsführerin die Möglichkeit durch das BAG-Urteil, dass nunmehr verstärkt einzelne Berufsgruppen eigene Gewerkschaften gründen. Diese fordern dann von den Arbeitgebern eigene Tarifverträge für spezialisierte Berufsgruppen innerhalb eines Betriebes. Claudia Pfeiffer fordert keine Monopolgewerkschaften. Auch weiterhin muss es Tarifautonomie und damit eine Vielzahl von Gewerkschaften geben. Aber sie sieht es als unerlässlich an, dass „klar sein muss, für welchen Arbeitnehmerkreis welcher Tarifvertrag gilt“.
Die KAV-Mitglieder erfüllen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, sie sichern beispielsweise den Öffentlichen Nahverkehr, die Straßenreinigung oder die Wasser- und Krankenhausversorgung. „Die ordentliche Erfüllung dieser Aufgaben gegenüber den Bürgern ist in Gefahr, wenn sich Arbeitgeber ständig mit Tarifverhandlungen und Streiks konkurrierender Gewerkschaften auseinandersetzen müssen“, so die KAV-Geschäftsführerin.
Nun ist dringend die Politik gefordert, eine gesetzliche Regelung zu finden, die eine Zersplitterung der Tariflandschaft verhindert. „Es kann nicht politischer Wille sein, dass die Wirtschaft in Deutschland durch ständige Streiks lahmgelegt wird. Wir vertrauen hier auf eine schnelle sinnvolle gesetzliche Regelung“, bekräftigt Claudia Pfeiffer ihre Forderung nach der Tarifeinheit.










