(openPR) In Zeiten einer allgemeinen Wertediskussion über fundamentale Fragen in unserer säkularisierten Gesellschaft scheint es in Mode zu kommen, die Ethik als Supergrundrechtsschranke einführen zu wollen.
Jüngstes Anwendungsbeispiel war der öffentlichkeitswirksame Ärztestreik des Marburger Bundes.
Heerscharen von bereichsspezifischen Berufsethikern, gekennzeichnet durch einen beachtlichen Missionierungseifer und insbesondere dem Gemeinwohl aller Beschäftigten in einem Krankenhaus (scheinbar) verpflichteten Gewerkschaftsvertreter versuchten mit mehr oder minder gehaltvollen Statements in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, als sei die in dem Marburger Bund organisierte Ärzteschaft nur darauf aus, gruppenegoistische Ziele zu verfolgen. Es wird ein Bedrohungsszenario skizziert und andere Professionen und ihre Verbände, namentlich die der Kranken- und Altenpflege, versuchen in der Gunst der Stunde, sich endgültig dem ärztlichen Primat entziehen zu können.
Mit vereinigten Kräften wurde in aller Öffentlichkeit gegen den Marburger Bund „Klage“ geführt, gehe es doch im Kern darum, dass die Ärzte völlig utopische Streikziele verfolgen und im übrigen eindringlich daran erinnert werden müssen, dass sie einem besonderen Berufsethos verpflichtet sind. Es wurde der Eindruck in der interessierten Öffentlichkeit geschürt, als würde die Ärzte eine Verletzung der Patienteninteressen „billigend in Kauf“ nehmen.
Was dürfen wir von solchen Szenarien halten und mehr noch, künftig erwarten?
Etwa die „drohende Zersplitterung der Tariflandschaft in Deutschland“, die „drohende Kluft“ zwischen den im Krankenhaus beschäftigten Arbeitnehmern und noch gravierender, die ethische Verrohung unserer Ärzte, da das „Vermeiden sinnlosen Leidens“ als ethisches Leitideal den Streikenden Grenzen zu setzen vermag?
Aus der Perspektive des richterrechtlich ausgeformten Arbeitskampfrechtes und der grundrechtlich verbürgten Koalitionsfreiheit einschließlich ihrer Betätigungsformen in unserer Verfassung durfte sich der Marburger Bund auf der ganz sicheren Seite wissen: Auch ein Streik der Ärzte ist nicht nur legitim, sondern vor allem legal! Dies ist völlig unbestritten und solange aufgrund der Drittwirkung der Streikaktionen die Rechte Dritter durch die Einrichtung eines ärztlichen Notdienstdienstes gewahrt bleiben, obliegt es allein in dem Ermessen der Tarifpartner, über den Beginn, den Verlauf und das Ende eines Streiks zu befinden.
Es darf unterstellt werden, dass dies den Gewerkschaften und den von einem besonderen Missionierungseifer „geplagten“ Berufsethikern durchaus bewusst ist, so dass sich die nähere Frage anschließt, was denn nun die näheren Beweggründe der Antagonisten des Ärztestreiks waren sind, gegen den Ärztestreik „Front“ zu machen?
Eine konkrete Antwort muss ich hier schuldig bleiben, schon allein deswegen, um sich nicht dem Vorwurf der Spekulation über die wahren Motive aussetzen zu müssen.
Andererseits ist allseits bekannt, dass unserem Gesundheitssystem durch verschiedene Experten eine ökonomische Krise bescheinigt wird. Geht es also bei den begrenzten Ressourcen auch um „Verteilungskämpfe“? Führt es also tatsächlich dazu, dass wenn und soweit sich die Ärzte mit ihren tarifpolitischen Forderungen durchsetzen, dies auf „Kosten der Pflegenden“ geschieht? Und wenn dem so ist, verhält sich dann nicht die Ärztegewerkschaft MB „egoistisch“? Und wenn dann noch die Patienteninteressen in ethisch bedenklicher Weise berührt werden, sollten wir dann nicht lieber den Streik verbieten? Oder geht es im Kern (auch) um einen „machtpolitischen Kampf“ zweier Gewerkschaften?
Fragen, bei denen sich die Antworten förmlich aufdrängen und es erscheint mir problematisch und moralisch fragwürdig, wenn sich die ehemaligen Streikgegner in der Öffentlichkeit in einem Gewande präsentieren, das mit dem ethischen Geist des ehrwürdigen Hippokratis ummantelt ist, obgleich unter dem Gewande der Streikgegner die mangelnde Toleranz und der vielgescholtene (vermeintliche) Egoismus (der Ärzte) selber hervorquillt und daher Assoziationen an das Emissionsschutzgesetz wach werden lässt.
Wir sollten darauf bedacht sein, nicht der Doppelmoral der Streikgegner zu erliegen, da es eine Fülle von Beispielen gibt, wo gerade die renommierten Gewerkschaften gerne an das „Streikrecht als ein Grundrecht“ auch für die Pflegenden erinnern, ohne hierbei jemals an die Interessen der Ärzteschaft gedacht zu haben. Nur wenige Wochen nach dem Ärztestreik schickt sich nunmehr ver.di an, ebenfalls einen Streik mit den Pflegenden durchzuführen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass dann die ehemaligen Gegner des Ärztestreiks Front gegen ver.di machen.
Unerträglich hingegen ist es, wenn in der Debatte Ethiker meinen, eine grundrechtliche Schranke für die Koalitionsbetätigungsfreiheit einführen zu wollen. Hier wird kurzerhand die Ethik marginalisiert und zur „kleinen Münze geschlagen“, wie es in der Fachliteratur zu Recht auch im Zusammenhang mit der unreflektierten Ingebrauchnahme des Menschenwürdearguments behauptet und an zahlreichen Fällen dokumentiert wird. Hier sei den von einem nicht nachvollziehbaren Missionierungseifer beseelten, gleich instrumentalisierten Berufsethikern und im Zweifel Hobbyphilosophen ein Blick in die einschlägigen Kommentierungen des GG und der Rechtsprechung des BAG und des BVerfG empfohlen; dann wird sich schnell die „Spreu vom Weizen trennen“ und die „ethischen Bedenken“ gegen den Ärztestreik werden als ein „Blick in den schier grenzenlosen Kosmos einer Glaskugel“ zu enttarnen sein.
Lutz Barth
(vgl. dazu weiter unter Rubrik Aktuelles: http://www.iqb-info.de)








