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Gesundheitsfonds - Mit Kassenwechsel noch warten - Antworten auf häufige Fragen an Krankenkassen.de

07.10.200815:27 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Mit Einführung des Gesundheitsfonds wird die Krankenversicherung für die meisten Beitragszahler teurer. Doch die Reform eröffnet auch neue Gestaltungsmöglichkeiten. Die Redaktion des Internetportals krankenkassen.de gibt Antworten auf häufige Fragen.



1. Soll ich noch vor dem 1. Januar die Krankenkasse wechseln?

Ein Kassenwechsel ist in der aktuellen Situation nicht sinnvoll. Er kann sogar schädlich sein. Denn wer die Krankenkasse wechselt, ist 18 Monate an seine Wahl gebunden. Wer sich jetzt festlegt, lässt sich möglicherweise attraktive Angebote entgehen, die im nächsten Jahr auf den Markt kommen. Unser Tipp: Abwarten. Eine genaue Darstellung der neuen Tariflandschaft finden Sie ab Ende Oktober auf krankenkassen.de

2. Wo bekomme ich mehr Leistungen?

Bald kostet die Krankenkasse überall den gleichen Beitrag. Versicherte werden also vermehrt darauf achten, welche Zusatzleistungen einzelne Unternehmen anbieten. 95 Prozent aller möglichen Leistungen sind allerdings gesetzlich festgelegt. Die verbleibenden Möglichkeiten werden Kassen ab 2009 vermutlich stärker nutzen. Insbesondere bei Präventionsmaßnahmen sind interessante Angebote zu erwarten.

3. Wie kann ich bei der Krankenversicherung sparen?

Krankenkassen stellen vermehrt Wahltarife vor, mit denen man trotz Einheitsbeitrag sparen kann. So können Versicherte Tarife mit Selbstbeteiligung, mit Prämien für gesundheitsbewusstes Verhalten oder einem Bonus für Leistungsfreiheit wählen. Sie sparen Beiträge, müssen teilweise aber Behandlungskosten selber tragen. Derzeit ist die Tariflandschaft noch in starker Bewegung. Unser Tipp: Vergleichen Sie die Angebote und entscheiden Sie ohne Eile in den nächsten Monaten. Eine Selbstbeteiligung lohnt sich nur für Leute, die das Gesundheitssystem selten in Anspruch nehmen.

4. Was ist der „kassenindividuelle Zusatzbeitrag“?

Künftig finanzieren sich Krankenkassen nicht mehr aus Beitragszahlungen ihrer Mitglieder, sondern durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Reicht einer Kasse dieses Geld nicht aus, kann sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Sie darf bis 1 Prozent des Bruttoeinkommens verlangen. Auch der umgekehrte Fall ist möglich: Kassen können Prämien auszahlen, wenn sie aus dem Fonds mehr Geld erhalten, als sie für ihre Ausgaben benötigen. Werden Zusatzbeiträge eingeführt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

5. Wie werden die Beiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt?

Früher wurden die Beiträge je zur Hälfte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. 2005 wurde ein 0,9-prozentiger Zuschlag eingeführt, den die Arbeitnehmer alleine zahlen. Künftig können Krankenkassen außerdem einen „kassenindividuellen Zusatzbeitrag“ verlangen. Dieser kann bis 1 Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen und wird ebenfalls alleine vom Arbeitnehmer getragen. Versicherte könnten künftig bis zu 1,9 Prozentpunkte mehr als der Arbeitgeber zahlen.

6. Was müssen Selbstständige beachten?

Aufpassen müssen Selbstständige, die aktuell den „erhöhten Beitragssatz“ bezahlen. Dieser Tarif wird ab 1. Januar 2009 gestrichen. Bisher konnten Selbstständige sich damit einen Anspruch auf Krankengeld innerhalb der ersten sechs Krankheitswochen sichern – häufig nach 21 Tagen. Das gibt es künftig nur über einen besonderen Wahltarif, der ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung aussehen wird. Konkrete Angebote dafür sind erst in den kommenden Wochen zu erwarten. Auf www.krankenkassen.de werden die neuen Tarife angekündigt.

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