(openPR) Zum heutigen Beschluss des „Gesetzes zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft (VS)“ der Landesregierung von Baden-Württemberg erklärt der Landesvorsitzende der Liberalen Hochschulgruppen Baden-Württemberg, Alexander Schopf:
„Das heute im Landtag beschlossene Gesetz scheint auf ideologischer Verblendung der Landesregierung zu fußen, aber nicht auf der angekündigten Politik des Gehörtwerdens. Verfassungsrechtliche Bedenken interessierten genausowenig, wie die wahren Bedürfnisse der Studenten. Die Opposition hatte doch im Parlament Verbesserungsvorschläge eingebracht. Diese ausgestreckte Hand ergriff die Landesregierung jedoch nicht und lehnte alle Verbesserungen mit ihrer knappen Mehrheit ab. Ist das die Arroganz der Macht?
Auch der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP zur Einführung von Studentenparlamenten wurde trotz den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt. Dieser hätte ein echtes Mehr an Mitbestimmung bedeutet.
Wenn ich mir das heute verabschiedete Gesetz ansehe, dann will ich lieber nur noch von Verpasster Studierendenschaft sprechen!“
Die Liberalen Hochschulgruppen erwarten mannigfaltige Probleme, die das neue Gesetz mit sich bringt. Probleme, deren Lösung nun alleine den Studenten aufgehalst werden:
Die Freiheit der Selbstorganisation fördert die Perpetuierung der bisherigen intransparenten Gremienstrukturen. Diese Gremienstrukturen sind von vornherein nicht auf Vergleichbarkeit oder Überschaubarkeit ausgelegt. Auch lässt die Einführung einer VS dem Aufbau ausufernder Verwaltungsstrukturen freien Lauf, da das Gesetz keine Definition von Kernaufgaben der Studentenschaft enthält. Durch diese nahezu offene Kompetenzzuweisung wird das Aufgabenspektrum beinahe grenzenlos. Leistungen der VS müssen sich daher nicht zwangsläufig an den Bedürfnissen der Studenten orientieren. Auch enthält der Entwurf keine explizite Rechenschaftspflicht der Exekutive gegenüber der Legislative. Das Austrittsrecht fehlt komplett.
Insgesamt betrachtet, fehlt dem Gesetzesentwurf ein klarer Rahmen, der den Studenten Orientierung bei der Wahrnehmung ihrer Interessen an den Hochschulen gibt. Vorallem fehlt bei beim Beschluss der ersten Organisationssatzung ein Quorum. Die auf diesem Wege eingeführten Körperschaften leiden von vornherein am Geburtsfehler zweifelhafter Legitimation.
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