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TKG-Novelle nicht in Sicht

29.04.200400:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) EU-Frist verschlafen

24. Juli 2003: Anlässlich des Ablaufs der Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinien zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes am 24. Juli 2003 erklärt die Internet-Beauftragte und Berichterstatterin für Telekommunikation, Dr. Martina Krogmann MdB:



Mit dem heutigen Tag läuft die Frist für die Umsetzung des EU-Richtlinienpakets zur elektronischen Kommunikation ab. Spätestens morgen müsste in Deutschland ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft treten. Doch dies ist längst noch nicht in Sicht - der von der Bundesregierung für Mai angekündigte Kabinettsbeschluss liegt immer noch nicht vor. Mit dem Gesetz ist nicht vor Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Die zeitlichen Vorgaben aus Brüssel wird die Bundesregierung also um mindestens ein halbes Jahr verfehlen. Im Gegensatz dazu haben unter anderem Großbritannien, Österreich, Finnland und Schweden die Richtlinien bereits fristgemäß umgesetzt.

Folge der verspäteten Umsetzung in Deutschland ist nicht nur ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren von Seiten der EU, sondern vor allem Rechts- und Planungsunsicherheit für die gesamte deutsche ITK-Branche. Denn die Richtlinien sehen erhebliche Veränderungen gegenüber dem jetzigen TKG vor. Dies betrifft unter anderem die neuen Verfahren für Marktabgrenzung und Marktanalyse sowie den Wegfall der Lizenzpflicht. Die Marktanalyse hätte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bereits seit Februar dieses Jahres durchführen können, wie es die Empfehlung der Europäischen Kommission vorsah. Bis heute sind aber nicht einmal die Voraussetzungen für das neue Regulierungsregime geschaffen.

Zu Unsicherheit führt auch der Wegfall der Lizenzpflicht für Anbieter von Sprachtelefonie und Betreiber von Übertragungswegen vom 25. Juli 2003 an. Die unmittelbare Anwendung der EU-Richtlinien zieht hier ein rechtliches Vakuum nach sich. Dies betrifft vor allem die Wegerechte und die Nummernzuteilung, die nach bisher geltendem TKG an diese Lizenz geknüpft waren. Die RegTP schafft nun zwar Übergangslösungen, diese können aber bezüglich der Rechtsklarheit kein Gesetz ersetzen.

Aufgrund der bisherigen Versäumnisse der Bundesregierung besteht nun die Gefahr, dass insbesondere ausländische Firmen ihre Investitionen in Deutschland erst einmal zurückstellen. Die Bundesregierung muss jetzt schnell ein gutes Gesetz vorlegen - um Schaden für die für unsere gesamte Volkswirtschaft so wichtige ITK-Branche abzuwenden.

Autor(en): Dr. Martina Krogmann

 

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