(openPR) 11. Maerz 2004 - Zum Beschluss im Ausschuss fuer Wirtschaft und Arbeit ueber ein neues Telekommunikationsgesetz erklaeren der Sprecher fuer Telekommunikationspolitik der SPD Bundestagfraktion, Hubertus Heil und Michaele Hustedt (BUeNDNIS90/DIE GRUeNEN), Mitglied im Wirtschaftsausschuss:
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) bestimmt massgeblich die Lebenswirklichkeit nahezu aller Menschen in diesem Land. Es beeinflusst, mit welchen Moeglichkeiten und zu welchem Preis wir in Zukunft miteinander kommunizieren
Die Kontrolle des marktbeherrschenden Unternehmens bleibt Voraussetzung fuer Wettbewerb bei der Telekommunikation. Mit dem TKG schaffen wir dafuer eine neue Grundlage. Hohe Wettbewerbsintensitaet sorgt fuer ein hohes Innovationstempo und niedrige Preise und ist die Voraussetzung fuer Wachstum und Beschaeftigung.
Zwar nehmen zurzeit schon bereits 45 Prozent der Bevoelkerung eine Wahlmoeglichkeit fuer einen alternativen Betreiber wahr und es werden 44 Prozent der Verbindungsminuten im Festnetz ueber die Wettbewerber vermittelt. Diese Betreiber muessen jedoch auf Vorleistungen der Telekom zurueckgreifen, womit diese auch heute noch ueber 90 Prozent der Teilnehmeranschlussleitungen haelt.
Wir setzen mit dem TKG fuenf europaeische Richtlinien um. Zentrales Anliegen der Novelle ist, durch Regulierung die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass echter Wettbewerb entstehen kann. Mit den neuen Vorschriften wird der Weg zur Entlassung aus dem sektorspezifischen Recht und die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts geebnet.
Das neue TKG gibt der Regulierungsbehoerde (RegTP) mehr Ermessensspielraum hinsichtlich der Anwendung der Regulierungsinstrumente und der Europaeischen Kommission mehr Mitwirkungsmoeglichkeiten bei der Durchfuehrung der Regulierungsverfahren, wodurch auch eine europaeische Harmonisierung der Marktbedingungen erreicht werden wird. Ebenso werden effizientere Verwaltungsverfahren und verkuerzte Gerichtsverfahren vorgesehen, um die erforderliche Rechtssicherheit fuer die Marktteilnehmer zu erhoehen. Zusaetzlich haben wir aber auch den Spielraum fuer den Gesetzgeber verringert, um Investitionssicherheit zu gewaehrleisten.
Wesentlich ist auch die neue Bestimmung zur Vorleistungsregulierung. Mit ihr wird sichergestellt, dass bei der Einfuehrung von neuen Produkten fuer den Endkunden den Wettbewerbern wesentliche Vorleistungen zeitgleich zur Verfuegung gestellt werden muessen. Wir wollen so die Entstehung von neuen Monopolen bei Innovationen verhindern. Im Bereich des Inkasso setzt die Koalition auf die Selbstregulierungskraefte der Wirtschaft. Hier hat der gemeinsame Vorschlag der Branche Eingang in die Aenderungsantraege gefunden.
Die jetzt gefundenen Regelungen im Bereich Datenschutz und Sicherheit tragen mit der eingefuehrten Kostenbeteiligung von Sicherheitsbehoerden bei der Durchfuehrung von Ueberwachungsmassnahmen der Verhaeltnismaessigkeit in diesem Bereich Rechnung.
Im Verbraucherschutz wird die Befugnis der Regulierungsbehoerde zur Abschaltung einer Rufnummer auf alle rechtswidrig genutzten Mehrwertdienste ausgeweitet. Die Verbandsklagebefugnis fuer Verbraucherverbaende wird geschaffen.
Erfreulich ist, dass die Opposition dem Entschliessungsantrag zugestimmt hat, der den Zugang der Gehoerlosen zu den Telefondiensten ermoeglicht.
Die Novelle ist umfassend ueber Monate mit der Wirtschaft, deren Belegschaften und der Opposition in vielen Veranstaltungen diskutiert worden. Im Hinblick auf das unausweichliche Vermittlungsverfahren des Bundesrates - alle Hinweise aus der Opposition sprechen dafuer - wurden im parlamentarischen Verfahren keine Kompromisse mit der Opposition gesucht. Es wird sich jetzt im Bundesrat zeigen, an welchen Stellen die unionsgefuehrten Laender eine einheitliche Position erreichen koennen. Wir rufen die Laender auf, die erreichten Verbesserungen fuer alle Unternehmen sowie fuer den Daten- und Verbraucherschutz keinem sachfremden Kompromiss mit anderem Interesse zu opfern.







