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Das Ende der Warteschleife oder was bringt das neue Telekommunikationsgesetz?

16.02.201213:34 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: Das Ende der Warteschleife oder was bringt das neue Telekommunikationsgesetz?
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(openPR) In seiner 892. Sitzung hat der Deutsche Bundesrat am 10.02.2012 dem Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen zugestimmt. Nachdem auch der Bundestag am 09.02.2012 seine Zustimmung erteilt hat, kann das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) daher nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten (voraussichtlich am 01.03.2012) in Kraft treten.

Über die mannigfaltigen Änderungen im TKG war in der Vergangenheit heftig diskutiert und gestritten worden, erst nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss konnten sich Bund und Länder nunmehr auf eine Neuregelung einigen, die u.a. eine Verbesserung des Verbraucherschutzes mit sich bringen soll. Nahezu euphorisch gefeiert wird das „Ende der Warteschleife“, doch was genau hier geregelt wird und wer betroffen ist, bleibt meist unklar. Auch die zahlreichen anderen Änderungen zu Gunsten der Anwender bleiben oft unbeachtet. Grund genug, die wesentlichen Änderungen aus Sicht der Nutzer von Telekommunikationsdiensten kurz zu beleuchten.

Die wesentlichen Änderungen zu den Themenkomplexen:

- Warteschleifen
- Rufnummermitnahme bei Anbieterwechsel
- Vertragsfortführung nach Umzug
- Heimliches Orten von Mobiltelefonen
- Datenschutz

haben wir für Sie unter

http://www.medi-ip.de/das-ende-der-warteschleife-oder-was-bringt-das-neue-telekommunikationsgesetz/id_1329392877

dargestellt und erläutert.

Dr. Robert Kazemi

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