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FUNKE: Erheblicher Diskussionsbedarf bei Novelle des Telekommunikationsgesetzes

29.04.200401:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) BERLIN. Anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf zum TKG im Bundeswirtschaftsministerium erklärt der telekommunikationspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer :

Schon bei einer ersten Durchsicht der umfangreichen Novelle zeigt sich, dass es aus liberaler Sicht erheblichen Diskussionsbedarf gibt: 1. Der Bundesregierung ist schon jetzt vorzuwerfen, dass sie in Brüssel wenig Durchsetzungsvermögen bewiesen hat. Denn die Rechtsunsicherheit für die Marktteilnehmer in Deutschland wird weiter wachsen, weil die Kommission sich ein Veto gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörde vorbehalten hat und weil die mit Zustimmung der Bundesregierung verabschiedeten EU-Richtlinien einen weiten Ermessensspielraum der Regulierungsbehörde bei geringen Einflussmöglichkeiten des Gesetzgebers erzwingen.

2. Politisch sehr bedenklich ist, dass die Vizepräsidenten der Regulierungsbehörde zwar künftig vom Wirtschaftsminister ernannt werden sollen, es aber im Hinblick auf die Ernennung des Präsidenten beim alten Verfahren bleiben soll. Die FDP fordert einen konsequenten Schritt hin zu einer politikfernen Lösung nach dem Vorbild des Bundeskartellamts, wo die Bundesregierung über die Ernennung des Präsidenten und des Vizepräsidenten auf Vorschlag des Wirtschaftsministers entscheidet und beide Positionen für Lebenszeitbeamte ohne Befristung der Amtszeit vorgesehen sind. 3. Ebenfalls noch nicht überzeugt bin ich von der Rechtswegreform, die zwar den Rechtsweg um eine Instanz verkürzt, aber ihn bei den Verwaltungsgerichten belässt. Dies ist mit der Absicht, die Telekommunikationsregulierung mittelfristig in das allgemeine Kartellrecht überzuführen nicht zu vereinbaren, denn die Kartellsenate sind bei den Zivilgerichten angesiedelt. Die FDP wird diese und weiter Punkte in der Diskussion um die TKG-Novelle thematisieren.

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