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Kostenpflichtige Rueckrufe der Mehrwertdiensteanbieter untersagen

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 12. Februar 2004 - Die tourismuspolitische Sprecherin Brunhilde Irber der SPD-Bundestagsfraktion begruesst, dass der Ausschuss fuer Tourismus im Rahmen der Beratungen des Telekommunikationsgesetzes mit Mehrheit, bei Enthaltung der CDU/CSU, einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion beschliesst.

Der Ausschuss fuer Wirtschaft und Arbeit wird mit diesem Antrag aufgefordert, in seiner Beschlussempfehlung zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine Regelung aufzunehmen, die die Erbringung eines Mehrwertdienstes als R-Gespraech untersagt.

Auf dem Markt fuer Telekommunikationsdienstleistungen tummeln sich in letzter Zeit immer mehr Anbieter sogenannter R-Gespraeche. In Hotels haeufen sich Faelle, in denen Gaeste dank der Direktwahlmoeglichkeit Mehrwertdienste in Verbindung mit einem R-Gespraech bestellen. Diese Form der Telekommunikation birgt ein hohes Missbrauchspotenzial, denn der Hotelinhaber sieht erst Wochen spaeter in der Abrechnung, dass ein Mehrwertdienst von einem Gast in Anspruch genommen wurde. Eine falsche Anschrift des Hotelgastes oder Leugnen fuehren dazu, dass diese meist erheblichen Kosten von 120 Euro pro Verbindung und Stunde dem Gast nicht in Rechnung gestellt werden koennen.

Ein Verbot der Kombination eines Mehrwertdienstes als R-Gespraech kann die Hoteleigner wirksam vor diesen Auswuechsen schuetzen. Denn wenn trotzdem ein Anbieter einen Mehrwertdienst als R-Gespraech abrechnet, soll fuer den Anschlussinhaber die Zahlungspflicht entfallen.

Da kein anderes Motiv als Betrug fuer diese Kombination von Mehrwertdiensten denkbar ist, wollen wir mit unserem Antrag diesen Missbrauch unterbinden.

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