(openPR) 10. April 2003 - Zum Beschluss des Kabinetts fuer ein neues Gesetz gegen den Missbrauch von Mehrwertdiensten erklaert der Bundestagsabgeordnete Manfred Zoellmer, Mitglied des Ausschusses fuer Verbraucherschutz, Ernaehrung und Landwirtschaft, Berichterstatter fuer den Bereich Tele kommunikation:
Das Kabinett hat das Gesetz zur Bekaempfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern beschlossen. Damit wird wirksam den Problemen des Missbrauchs im Bereich von 0190er/0900er-Rufnummern und so genannten Dialern, die sich zum Teil unbemerkt auf den PC aufschalten und durch eine teure Einwahl hohe Kosten beim Gebrauch des Internet verursachen, entgegen gewirkt.
Das neue Gesetz wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Sicherheit geben und betruegerische Machenschaften im Bereich Telekommunikation wirksam eindaemmen.
Der Verbraucher erhaelt zukuenftig gegenueber der Regulierungsbehoerde fuer Telekommunikation und Post einen Auskunftsanspruch zu Namen und Anschrift der Mehrwertdiensteanbieter. Auf den Preis der Dienste muss in der Werbung hingewiesen werden. Bevor eine entgeltliche Verbindung entsteht ist der Tarif vom Anbieter in einer Ansage zu benennen, so wie es viele serioesen Anbieter bereits handhaben. Ferner sieht das Gesetz Entgeltobergrenzen von drei Euro pro Minute beziehungsweise 30 Euro pro Einwahl sowie die Zwangstrennung der Verbindung nach einer Stunde vor.













