(openPR) BERLIN. Zu dem interfraktionellen Gesetzentwurf für einen besseren Schutz der Intimsphäre erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg :
Die FDP-Bundestagsfraktion, die als erste einen Gesetzentwurf zum Schutz der Intimsphäre in den Bundestag eingebracht hat, begrüßt die interfraktionelle Einigung, die zwischen den Berichterstattern erreicht werden konnte.
Es ist nicht einsehbar, dass es in Deutschland zwar einen Schutz des gesprochenen Wortes, nicht aber des Bildes im höchst-persönlichen Bereich gibt. Spektakuläre Fälle in der Vergangenheit, wo beispielsweise Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen gefilmt oder Sonnenstudiobesitzer ihre Kundinnen aufgenommen haben, machen diesen Schutz dringlich.
Durch die immer stärkere Verbreitung von kleinen Kameras und von Foto-Handys muss der Gesetzgeber klar machen, dass nicht ungestraft auch im höchstpersönlichen Bereich ohne Einwilligung der aufgenommenen Bilder entstehen dürfen.
Der Schutz der Pressefreiheit ist gewährleistet. Es gibt keinen Anspruch von Paparazzis, in den Intimbereich auch von prominenten Personen ungefragt einzudringen.
Die Gespräche zwischen den Fraktionen sind in einer beispielhaft konstruktiven Weise erfolgt. Dass alle Fraktionen diesen Entwurf tragen, ist ein Zeichen funktionierender Demokratie in Deutschland.



