VAN ESSEN: Auch prominente Personen haben ein Recht auf Intimsphäre
(openPR) BERLIN. Zu der heutigen Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht über die Herausgabe von Stasi-Akten über Alt-Kanzler Helmut Kohl, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg :
Die FDP-Bundestagsfraktion bleibt bei ihrer Auffassung, dass rechtsstaatswidrig abgehörte prominente Personen nach unserer Rechtsordnung durch ihre Prominenz nicht das Recht auf Schutz ihrer Intimsphäre verlieren. Sie begrüßt daher, dass das heute stattfindende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu einer Klärung beitragen wird.
Das Gewicht der geschützten Rechtsgüter ist so hoch, dass im Interesse aller eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angestrebt werden sollte.
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