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Vermieter-Spitzelei rechtfertigt Mietminderung und Kündigung

08.05.200811:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bespitzelt der Vermieter seinen Mieter in dessen Wohnung, kann letzterer in krassen Fällen die Miete um 100 Prozent kürzen und auch eine Kündigung aussprechen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Nürnberg, 08. Mai 2008 - Mieter haben ein Recht darauf, dass Sie in ihrer Wohnung nicht bespitzelt werden können. Verstößt der Vermieter gegen das Mieter-Recht auf Privatsphäre, so hat der Mieter Anspruch auf eine 100-prozentige Mietminderung und kann die Wohnung auch kündigen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht München (Az.: 473 C 18682/06).

Im verhandelten Fall hatten mehrere Mieter Einzelzimmer in einer Wohnung angemietet, die gemeinsame Küche und das Bad konnten alle mitnutzen. Einer der Mieter entdeckte nach einiger Zeit seltsame Verfärbungen des Bad-Spiegels. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen so genannten venezianischen Spiegel handelte. Von einem für die Bewohner unzugänglichen Abstellraum aus konnte das gesamte Geschehen im Gemeinschaftsbad unbemerkt beobachtet werden. In diesem Raum entdeckte die Polizei sogar Hefte und Videos erotischen Inhalts.

Ein betroffener Mieter kündigte daraufhin fristlos das Mietverhältnis und forderte seine bereits gezahlte Miete zu 100 Prozent zurück. Zu Recht, wie die Amtsrichter laut Immowelt.de entschieden. Der Mieter durfte die Wohnung wegen der massiven Eingriffe in seine Intimsphäre fristlos kündigen. Und auch die Mietminderung um 100 Prozent sei rechtens, argumentierten die Richter. Denn es könne dem Mieter unter den gegebenen Umständen nicht zugemutet werden, das Bad zu nutzen. Und ohne das Bad sei die Wohnung für den Kläger wertlos.


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