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MCM Investor Management AG über einen Zahlungsverzug der Miete

28.11.201716:26 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: MCM Investor Management AG über einen Zahlungsverzug der Miete

(openPR) Kommt es zu einem Zahlungsverzug der Miete, kann es im schlimmsten Fall zur Kündigung kommen

Magdeburg, 28.11.2017. „Wenn Mieter ihre Miete für einen gewissen Zeitraum nicht zahlen, droht ihnen die Kündigung. Das ist keine große Überraschung und sicherlich für niemanden neu. Doch man kann auch auf anderem Weg, wie beispielsweise einer Mietminderung, in eine Bredouille kommen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Man nehme an, der Mieter fordert eine Mietminderung aufgrund von Mängeln in der Immobilie. Das ist erst einmal völlig legitim. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn man zu viel mindern möchte. Auf diese Weise könnte man in einen Zahlungsrückstand geraten, der eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters rechtfertigt“, so die MCM Investor Management weiter. Dabei beziehen sie sich auf ein Gesetz, laut dem der Vermieter berechtigt ist, den Mieter zu kündigen, wenn dieser sich mit mehr als einer Monatsmiete bei zwei Versuchen oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten im Zahlungsrückstand befindet. „Streiten sich die beiden Parteien um eine Mietminderung, liegt die Messlatte für den kündigungsrelevanten Rückstand bei der im Vorfeld vertraglich vereinbarten Miete, nicht etwa bei der geminderten“, erklären die Immobilienexperten aus Magdeburg und beziehen sich auf ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) (Az.: VIII ZR 193/16). In diesem speziellen Fall hatte der Mieter eine Mietminderung bewirken können, da sich sein Teppichboden in einem schlechten Zustand befand. Fortan zahlte er statt der vereinbarten 480 Euro nur 408 Euro. Einige Monate später überwies er jedoch nur 403 Euro und wurde vom Vermieter gekündigt. Der BGH erklärte: Zu Recht! Eine Mietminderung um 5 Prozent sei aufgrund des Teppichbodens zwar berechtigt gewesen – der Mieter hätte allerdings knapp 456 Euro zahlen müssen. „So hat die verspätete Zahlung zu einem Rückstand von 500 Euro und der damit einhergehenden Kündigung geführt“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.

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