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TKG-Entwurf blockiert Wettbewerb

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Union sieht erheblichen Änderungsbedarf

9. März 2004 - Zu dem nochmals veränderten Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erklärt die Internet-Beauftragte und Berichterstatterin für Telekommunikation der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB:

Auch der nunmehr endlich vorliegende letzte Entwurf des Telekommunikationsgesetzes ist kein Signal für den so dringend benötigten Aufbruch der Telekommunikationsbranche. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf blockiert Wettbewerb und hemmt Wachstum und Innovation.

Die Nachbesserungen der Bundesregierung betreffen nur handwerkliche Fehler. In zentralen Punkten vollzieht der Gesetzentwurf sogar eine Rolle rückwärts. Gebündeltes Resale ohne zeitliche Befristung verhindert Wettbewerb.

Wichtige Eckpfeiler für einen fairen Ausgleich der Interessen der Marktteilnehmer fehlen. Dazu gehören u.a.:

- der Rechtsschutz Dritter durch die Gewährung von Antragsrechten;

- eine Mehrerlösabschöpfung, die vor missbräuchlichem Verhalten von vornherein abschreckt;

- politische Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und Transparenz der Regulierung;

- die volle Flexibilität zum Einsatz aller Instrumente (Vergleichsmarktprinzip);

- Konkretisierung der Möglichkeit des bitstream access zur Weiterentwicklung im Breitbandbereich;

- Verlagerung des Rechtswegs zu den Zivilgerichten.

Die punktuellen Nachbesserungen in kleinen Bereichen ändern nichts daran, dass der Gesetzentwurf insgesamt nach wie vor unausgegoren den Wettbewerb blockiert und die Dynamik der Branche bremst. Es bleibt erheblicher Änderungsbedarf!

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