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TKG-Novelle: Beteiligung der Verbände am Gesetzgebungsverfahren verbessern!

(openPR) Die IfKom haben auch in der zweiten Kommentierung der TKG-Novelle ihre Auffassung bekräftigt, u. a. eine Mindestgeschwindigkeit für einen Breitbandanschluss festzuschreiben.

Nachdem der erste Referentenentwurf des neugefassten Telekommunikationsgesetzes (TKG) von den Verbänden kommentiert wurde, erhielten die Ingenieure für Kommunikation ( IfKom e. V. ), ebenso wie andere Verbände, einen zweiten Referentenentwurf zur Bewertung. Die Frist betrug lediglich zwei Tage und ist aus Sicht der IfKom und weiterer Organisationen für eine fundierte Stellungnahme nicht ausreichend. Zudem haben wegen der kurz darauf stattfindenden Kabinettsberatung bisher kaum Änderungsvorschläge Eingang in den Gesetzentwurf gefunden.



Die IfKom haben auch in der zweiten Kommentierung der TKG-Novelle ihre Auffassung bekräftigt, eine Mindestgeschwindigkeit für einen Breitbandanschluss festzuschreiben. Auch andere Organisationen, beispielsweise der Verbraucherzentrale-Bundesverband und die Deutsche Bahn, haben sich für eine solche konkrete Festlegung ausgesprochen. Um den Breitbandausbau zu beschleunigen, sieht der TKG-Entwurf die generelle Möglichkeit der Verlegung in geringerer Verlegetiefe und Verwendung alternativer Verlegetechniken (z. B. Trenching) vor. Diese Regelung begrüßen die IfKom ausdrücklich. Ergänzend fordern die IfKom eine Nachweispflicht vom Träger der Straßenbaulast, wenn dieser gegen alternative Verlegetechniken eine wesentliche Beeinträchtigung des Schutzniveaus geltend macht.

Für die Netzbetreiber, die nach den geplanten Gesetzesregelungen zum Ausbau in unlukrativen Gebieten verpflichtet werden könnten, sollte nach Auffassung der IfKom auch der in diesen Fällen entgangene Gewinn in anderen Gebieten erstattet werden, wenn sie aufgrund ihrer Verpflichtung an anderer Stelle weniger oder gar nicht ausbauen können. Darüber hinaus kann für den Diensteverpflichteten die Realisierung der Versorgung über drahtlose Technik wirtschaftlicher sein. In diesen Fällen fordern die IfKom jedoch, dass eine drahtlose Versorgung für den Endnutzer qualitativ und wirtschaftlich gleichwertig mit einer leitergebundenen Versorgung sein muss.

Sowohl zur Bewertung der TKG-Novelle als auch anderer Gesetzentwürfe, wie beispielsweise des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0, wurden den Verbänden nur wenige Tage eingeräumt, um mehrere Hundert Seiten Text und Begründungen zu kommentieren. Zum Teil laufen von der EU vorgegebene Fristen ab, ohne dass sich die beteiligten Bundesministerien in dieser Zeit auf eine einheitliche Linie einigen konnten. Aus Sicht der Verbände ist diese Vorgehensweise nicht geeignet, um Transparenz und angemessene Beteiligungsmöglichkeiten der Gesellschaft sicherzustellen. In einem Offenen Brief fordern daher über ein Dutzend betroffene Verbände von den Bundesministern eine frühzeitige Beteiligung in diesen wichtigen Gesetzgebungsmaßnahmen. Auch die IfKom haben diesen Offenen Brief unterzeichnet.

Nach dem am 16.12. erfolgten Beschluss im Bundeskabinett werden sich nunmehr Bundestag und Bundesrat mit der TKG-Novelle befassen. Änderungen an dem bestehenden Entwurf können auch noch im Zuge des parlamentarischen Verfahrens erfolgen. Inkrafttreten soll das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz mit der darin enthaltenen TKG-Novelle voraussichtlich im Sommer 2021.



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