openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Auer Witte Thiel begrüßt Urteil des BGH

21.09.201214:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Auer Witte Thiel begrüßt Urteil des BGH
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte

(openPR) Ab sofort können Vermieter bei Nichtzahlung erhöhter Betriebskosten fristlos kündigen

München – August 2012: Mit seinem Urteil vom 18. Juli 2012 beschreitet der Bundesgerichtshof neue Wege im Mietrecht. Vermieter bekommen dadurch ein wirksames Instrument an die Hand, um erhöhte Betriebskosten gegenüber ihren Mietern durchzusetzen, so die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel. Auer Witte Thiel informiert aktuell über die neue Rechtslage.



Vereinbarungen über die Betriebskostenvorauszahlung sind in nahezu jedem Mietvertrag zu finden und schützen Mieter wie Vermieter vor finanziellen Risiken. Kommt es zu einem generellen Preisanstieg, entbrennt Erfahrungen von Auer Witte Thiel zufolge jedoch häufig Streit zwischen den Parteien um die Verhältnismäßigkeit der Erhöhung.
Laut BGB hat der Vermieter das Recht, die Vorauszahlungen zu erhöhen (§ 560 Abs. 4 BGB), sofern sie keine formellen und materiellen Fehler aufweist. Allerdings ist der Mieter bei fehlerhaften Erhöhungsansinnen nicht zur Zahlung verpflichtet (Urteil vom 15.05.2012, Az. VIII ZR 246/11).
So muss der Mieter im Falle einer Nichtzahlung der Betriebskostenerhöhung mit einer Räumungsklage rechnen. Denn laufen durch Nichtzahlung der Betriebskostenerhöhung Rückstände von mehr als ein bis zwei Monatsmieten auf, darf der Vermieter fristlos kündigen –und das ohne Zahlungsklage vor Gericht (Urteil vom 18.07.2012, Az. VIII ZR 1/11).

Es besteht ein großer Unterschied zur früheren Rechtsprechung, wo der Vermieter den Mieter im Falle von nicht bezahlten erhöhten Betriebskostenrechnungen erst auf die Zahlung des ausstehenden Betrages verklagen musste. Fristlos kündigen durfte er ihm erst, nachdem seiner Zahlungsklage vor Gericht stattgegeben worden war und diese Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Mit dem aktuellen Urteil muss der Kündigung nun keine rechtskräftige Verurteilung mehr vorausgegangen sein. Erhöht der Vermieter einseitig die Betriebskosten und der Mieter zahlt nicht, kann er nun unmittelbar die fristlose Kündigung aussprechen und die Herausgabe der Wohnung verlangen, so Auer Witte Thiel.

Da im Rahmen der Räumungsklage geprüft wird, ob die Betriebskostenerhöhung gerechtfertigt war, ist der Mieter auch nicht schutzwürdig. Ist der Mieter allerdings im Recht, wird die mögliche Räumungsklage abgewiesen und der Vermieter hat sämtliche Kosten (inklusive Gerichtskosten) zu tragen.

Weitere Informationen zum Thema Betriebskostenerhöhung gibt es auf www.auerwittethiel-presse.de. Hier informieren die Anwälte Auer Witte Thiel regelmäßig über wichtige Rechtsfragen und aktuelle Urteile.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 665321
 219

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Auer Witte Thiel begrüßt Urteil des BGH“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Auer Witte Thiel Rechtsanwälte

Bild: Berufung auf Obliegenheitspflichten nicht immer möglich - Auer Witte ThielBild: Berufung auf Obliegenheitspflichten nicht immer möglich - Auer Witte Thiel
Berufung auf Obliegenheitspflichten nicht immer möglich - Auer Witte Thiel
Auer Witte Thiel: Obliegenheiten-Schutz gilt nicht nach Leistungsablehnung München – August 2013: Normalerweise führt eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers dazu, dass der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei ist, erläutert Auer Witte Thiel. Hat die Versicherung die Leistung jedoch abgelehnt, ist auch eine Berufung auf die Obliegenheiten nicht mehr möglich. Auer Witte Thiel informiert über ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer, der von seiner Wohngebäudeversicherung die L…
Bild: Auer Witte Thiel: Bei Gebäudesanierung gelten Richtlinien zum Zeitpunkt der ErrichtungBild: Auer Witte Thiel: Bei Gebäudesanierung gelten Richtlinien zum Zeitpunkt der Errichtung
Auer Witte Thiel: Bei Gebäudesanierung gelten Richtlinien zum Zeitpunkt der Errichtung
München – August 2013: Der Bundesgerichtshof befasste sich jüngst mit der Frage, ob eine unzeitgemäße Tritt- und Schallschutzdämmung einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel darstellt. Über das Urteil und den konkreten Fall berichtet Auer Witte Thiel. Im vorliegenden Fall, über den Auer Witte Thiel unter http://www.auerwittethiel-mietrecht.de näher berichtet, hatte der Wohnungsmieter eines 1952 nach dem Krieg wiederaufgebauten Altbaus geklagt. Streitpunkt war die Tritt- und Schallschutzdämmung zwischen seiner Obergeschoss- und den darüb…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Auer Witte Thiel: Gesetzesnovelle soll Abzocke im Internet erschwerenBild: Auer Witte Thiel: Gesetzesnovelle soll Abzocke im Internet erschweren
Auer Witte Thiel: Gesetzesnovelle soll Abzocke im Internet erschweren
Auer Witte Thiel informiert über Referentenentwurf der Bundesregierung gegen Online-Abzocke München – November 2010. Mit einem neuen Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung gegen Abzocke im Internet vorgehen. Der aktuelle Referentenentwurf sieht eine Änderung des §312e BGB vor, die mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen soll. Die Rechtsanwälte …
Bild: Auer Witte Thiel: „Außenwirkung eines Gewerbes in Mietswohnung entscheidend“Bild: Auer Witte Thiel: „Außenwirkung eines Gewerbes in Mietswohnung entscheidend“
Auer Witte Thiel: „Außenwirkung eines Gewerbes in Mietswohnung entscheidend“
Auer Witte Thiel: „Geschäftliche Tätigkeit in Mietswohnung nicht immer erlaubt“ München, im Oktober 2009: Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum muss der Vermieter geschäftliche Tätigkeiten des Mieters auch ohne entsprechende Vereinbarung nicht ohne weiteres dulden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil vom 14. Juli 2009 …
Bild: Auer Witte Thiel: Rechtsanwälte Andreas Thiel und Nikolaus Auer im InterviewBild: Auer Witte Thiel: Rechtsanwälte Andreas Thiel und Nikolaus Auer im Interview
Auer Witte Thiel: Rechtsanwälte Andreas Thiel und Nikolaus Auer im Interview
Auer Witte Thiel: „Mehr als nur klassisches Forderungsmanagement“ München – Juli 2010. Die Münchner Kanzlei Auer Witte Thiel hat sich deutschlandweit einen Namen als zuverlässiger Partner in Sachen Forderungsmanagement gemacht. Doch was sind die Gründe für den Erfolg von Auer Witte Thiel? Und welche Pläne hat das Team von Auer Witte Thiel für die kommenden …
Bild: Auer Witte Thiel: D&B Zahlungsindex belegt anhaltend hohe ZahlungsausfälleBild: Auer Witte Thiel: D&B Zahlungsindex belegt anhaltend hohe Zahlungsausfälle
Auer Witte Thiel: D&B Zahlungsindex belegt anhaltend hohe Zahlungsausfälle
Auer Witte Thiel: Inkasso keine Abzocke, sondern notwendiges Instrument im Liquiditätsmanagement München, im Januar 2010: Trotz der für Ende des Jahres erwarteten konjunkturellen Entspannung bleiben die Zahlungsausfälle in Deutschland weiterhin auf hohem Level. Die Kanzlei Auer Witte Thiel informiert über die Möglichkeiten des Inkasso und nimmt die Branche …
Bild: Auer Witte Thiel informiert über Reiserechts-App der Europäischen KommissionBild: Auer Witte Thiel informiert über Reiserechts-App der Europäischen Kommission
Auer Witte Thiel informiert über Reiserechts-App der Europäischen Kommission
Auer Witte Thiel stellt Reiserechts-App der Europäischen Kommission vor München – Mai 2013: Welche Rechte können Reisende bei Flugausfällen, Bahnverspätungen oder beschädigtem beziehungsweise verlorengegangenem Gepäck bei den Betreibergesellschaften geltend machen? Eine erste Übersicht liefert die Reiserechts-App der Europäischen Kommission, die Auer …
Bild: Reiserechtsexperten Auer Witte Thiel zu den aktuellen Flugausfällen aufgrund von VulkanascheBild: Reiserechtsexperten Auer Witte Thiel zu den aktuellen Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche
Reiserechtsexperten Auer Witte Thiel zu den aktuellen Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche
… damit zu Flugausfällen geführt. Da die Gefahr von Flugausfällen durch Vulkanasche immer noch hoch bleibt, informieren die Münchner Reiserechtsexperten der Kanzlei Auer Witte Thiel über die Rechte von Passagieren bei eventuellen Flugausfällen. Bei Ausfällen werden die Rechte von Flugpassagieren grundsätzlich in der Fluggastrechte-Verordnung der EU (Nr. …
Bild: Auer Witte Thiel: „Kein Ausgleichsanspruch bei wetterbedingtem Flugausfall“Bild: Auer Witte Thiel: „Kein Ausgleichsanspruch bei wetterbedingtem Flugausfall“
Auer Witte Thiel: „Kein Ausgleichsanspruch bei wetterbedingtem Flugausfall“
Rechtsanwälte Auer Witte Thiel zu einem BGH-Urteil zum Thema Flugannullierung München, im August 2010: Bei einer Flugannullierung aufgrund von Nebel haben Passagiere keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung, berichten die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel. Bietet die Fluggesellschaft dagegen erst zwei Tage später …
Auer Witte Thiel verweist auf aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (BGH)
Auer Witte Thiel verweist auf aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (BGH)
Auer Witte Thiel: „Verpasster Anschlussflug begründet keine pauschale Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung“ München, im Juli 2009: Die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel informiert über ein aktuelles Urteil zum Reiserecht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 30. April 2009 entschieden, dass Fluggästen, welche einen Anschlussflug verpassen, …
Auer Witte Thiel informiert über BGH-Urteil zur Wohnflächen-Berechnung
Auer Witte Thiel informiert über BGH-Urteil zur Wohnflächen-Berechnung
Auer Witte Thiel: „Auf die genaue Wohnfläche von Dachterrassen achten“ München, im Mai 2009: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil über die Frage entschieden, mit welchem Anteil Dachterrassen bei der Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung zu berücksichtigen sind. Die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel informiert über das Urteil …
Bild: Auer Witte Thiel informiert über Grundsatzurteil zur StornogefahrmitteilungBild: Auer Witte Thiel informiert über Grundsatzurteil zur Stornogefahrmitteilung
Auer Witte Thiel informiert über Grundsatzurteil zur Stornogefahrmitteilung
Auer Witte Thiel: Versicherer müssen rechtzeitig über Stornogefahr informieren München – Februar 2011. Die Kanzlei Auer Witte Thiel berichtet: Ein neues Urteil des BGH zu notleidenden Versicherungsverträgen stärkt die Rechtsposition der Gesellschaften – präzisiert aber zugleich, welchen Informationspflichten die Versicherer unterliegen, um Provisionsrückforderungen …
Sie lesen gerade: Auer Witte Thiel begrüßt Urteil des BGH