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Prozessbetrug und Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwälte

20.07.201217:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In der ARD-Sendung Panorama Nr. 713 vom 25.06.2009 gab es einen Beitrag: "Fünf Jahre Knast: Staatsanwaltschaft verschweigt entlastendes Material". Die Anmoderation: "Richter sein ist ja auch nicht immer einfach. Es gibt tausende Verfahren, da gibt es keine richtigen Beweise. Da steht einfach Aussage gegen Aussage. Der eine behauptet das, der andere das Gegenteil. Jetzt muss der Richter entscheiden, wer die Wahrheit sagt und ob der Angeklagte deshalb jetzt vielleicht sogar ins Gefängnis muss. Um mehr Sicherheit zu bekommen, gibt es ein gängiges Instrument. Das Glaubwürdigkeitsgutachten. Da wird beurteilt, ob ein Zeuge nun glaubhaft ist oder nicht. Nun gibt es auch unter Gutachtern eben gute und weniger gute. Nur, wenn man als Angeklagter an einen offenbar weniger guten gerät, kann das verheerende Folgen haben."


Einige Eckpunkte dieses Panorama-Falles: Eine 15-Jährige behauptet, von dem Bekannten Ralf Witte vergewaltigt worden zu sein. Witte bestreitet die Tat, und letztlich gibt ein Gutachten den Ausschlag: Die 15-Jährige ist glaubwürdig! Auch wenn sie quasi behauptet, mehrfach entjungfert worden zu sein (als 8-Jährige durch einen Mädchenhändlerring und als 15-Jährige durch den Angeklagten). Auch wenn sie Tatorte und Täter präzise bestimmt, die gar nicht auffindbar sind. Warum hat die Staatsanwaltschaft dies alles im Prozess unterschlagen? Verteidiger Johann Schwenn meint: "Dass kann man nur damit erklären, dass die Staatsanwaltschaft diese Angaben selber nicht geglaubt hat. Sie hat eben nur die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis nicht gezogen und hat wohl gemeint, dass könnte nur Unruhe in das Verfahren des Herrn Witte bringen, das verstecken wir mal lieber." Und zum alles entscheidenden Glaubwürdigkeitsgutachten erklärt Prof. Günter Köhncken, Rechtspsychologe Universität Kiel: "Ich rege mich darüber auf, weil es teilweise, ich sage das jetzt mal ganz allgemein, nicht nur auf dieses Gutachten bezogen, weil es teilweise einfach Dinge sind, wo ich sagen würde, wenn das hier bei uns verdammt noch mal irgendeine Studierende oder ein Studierender in der Klausur schreiben würde, das würde man ihm um die Ohren hauen. Und niemand hätte auch nur den Hauch einer Chance, hier ein Diplom zu kriegen mit Gutachten, die dann manchmal irgendwelchen Gerichten vorgelegt werden, von denen wer weiß was für Lebensschicksale abhängen." Am 23.09.2010 berichtete Panorama dann über den Freispruch von Witte (nach bereits fünf Jahren im Gefängnis - die Verurteilung war zu über zwölf Jahren!): »Auch die Staatsanwaltschaft hatte in dem jetzigen Verfahren die Freilassung und eine Haftentschädigung gefordert. Der Vorsitzende Richter Axel Knaack sagte bei der Urteilsverkündung: "Aus heutiger Sicht hätte es nie zu einer Verurteilung kommen dürfen - eigentlich noch nicht einmal zu einer Anklage".«

So furchtbar der Fall von Ralf Witte auch sein mag: Er gehört noch zu den harmlosesten Leistungen der BRD-Justiz.

1. Vergewaltigung ist an sich ein sehr schweres, strafwürdiges Verbrechen. Hingegen der Verf. wird seit vielen Jahren wie ein Verbrecher strafverfolgt für etwas, was selbst nach BRD-Recht gar nicht strafbar ist, was auch gar nicht strafbar sein kann, sondern was statt dessen objektiv eine schwere Verpflichtung ist, i.e. das Bekenntnis des katholischen Glaubens. Nun erwartet den Verf. lebenslängliche Haft wegen angeblichen "Missbrauchs von Titeln" - denn aus dem fortgesetzten Glaubensbekenntnis resultiert unbegrenzte Strafverlängerung. Offiziell behauptet die BRD zwar in Art. 4 GG: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Aber in Wahrheit bricht sie selbst dieses Grundrecht permanent eklatant. Das wurde von kirchlicher Seite schon vor Jahrzehnten bzgl. der Zwangszivilehe moniert. Und indem die BRD die Bürger zwingt, der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) die Bezeichnung "katholische Kirche" zuzubilligen, begeht sie - angesichts der zahlreichen "sedisvakantistischen" Argumente sowie angesichts der inexistenten Gegenargumente - ganz bewusst und ganz gezielt die radikale Zerstörung der katholischen Kirche, strafbar gem. §6 VStGB.

2. Die Staatsanwaltschaft ist im Fall Witte auf (Falsch-) Aussagen einer fremden Person hin tätig geworden. Hingegen in dem Strafprozess gegen den Verf. haben Staatsanwaltschaften und Richter selbst ein gigantisches Sammelsurium absurdester Lügen abgeliefert, und ein Ende ist nicht in Sicht. Die "Sedisvakantisten" sollen eine Gruppe in der Kirche sein, der Verf. soll sich als Priester der V2-Gruppe ausgegeben haben, es sollen weder Taufschein noch V2-Diplom des Verf. vorliegen usw. usf. Also nicht nur dass überhaupt eine Straftat fehlt, es fehlen auch für die Tatvorwürfe jegliche Beweise. Ja, sogar alle Gegenbeweise zu den Vorwürfen werden ausschließlich hartnäckig kommentarlos ignoriert. Ein Beispiel: Rolf-Peter Lindenberg, "Oberstaatsanwalt Essen", teilt dem Verf. am 13.07.2012 mit: "Ihre Strafanzeige gegen Staatsanwalt Hos vom 16.04.2012. Sehr geehrter Herr Lingen, ihre Ausführungen habe ich zur Kenntnis genommen, lehne indes die Aufhnahmen von Ermittlungen ab. Gemäß § 152 Abs. 2 StPO nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ein derartiges Einschreiten gebieten. Solche nachvollziehbaren Hinweise habe ich Ihrem oben genannten Schreiben nicht zu entnehmen vermocht. Eine Rechtsmittelbelehrung liegt an. Hochachtungsvoll". Bereits bemerkenswert: Am 16.04.2012 hat der Verf. gar keine Strafanzeige gegen Andreas Hos erstattet. Immerhin logisch: Einer nicht vorhandenen Strafanzeige kann man auch nichts entnehmen. Trotzdem stellt sich dann die Frage nach dem Realitätsbezug von Rolf-Peter Lindenberg. Ferner gab es tatsächlich eine Strafanzeige gegen Hos, allerdings am 08.06.2012. Hos, Staatsanwaltschaft Essen, hatte sich nämlich bewiesenermaßen der Strafvereitlung und Rechtsbeugung schuldig gemacht, indem er - vollkommen unzuständig - ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Münster für eingestellt erklärt hatte. Der Verf. hatte einen "Gutachter" des sehr schweren Prozessbetrugs überführt. Hos stritt daraufhin sowohl ein öffentliches Interesse eines Verfahrens gegen den "Gutachter" als auch überhaupt eine Straftat des "Gutachters" ab. Wohlgemerkt: Dieses Gutachten ist Teil eines sehr großen öffentlichen Strafprozesses gegen den Verf. beim Schöffengericht verhandelt. Mehrere große Zeitungen haben über den Fall berichtet, wenn auch wahrheitswidrig. Im Internet gibt es zahlreiche Publikationen dazu. Sogar auf ausländischen, fremdsprachigen Internetseiten wird öffentlich über den Fall diskutiert. Aber - so Hos - dass der Gutachter für seinen Betrug in einem großen öffentlichen Strafprozess bestraft wird, daran soll kein öffentliches Interesse bestehen. D.h. gem. Justiz hat die Öffentlichkeit nur ein Interesse daran, dass Unschuldige verurteilt und dass Straftäter geschützt werden. Amen! Von den zahlreichen radikalen Lügen im Gutachten hat der Verf. mehrere in verschiedenen Publikationen gewürdigt. Selbst wenn einiges zunächst den Verf. betreffen mag (z.B. die Diplom-Lüge), es bliebe noch immer unanfechtbar das öffentliche Interesse des öffentlichen Strafprozesses: Denn wenn der Prozess öffentlich ist, dann ist es auch das "Gutachten". V.a. aber ist der Prozess ja objektiv von absolut fundamentaler Bedeutung für ausnahmslos alle Menschen: Hier geht es um die "katholische" Kirche, d.h. die Kirche "für alle", in der die Mitgliedschaft gem. Dogma "heilsnotwendig" ist. Unleugbares öffentliches Interesse, ja unverzichtbare Notwendigkeit besteht hinsichtlich der Bestrafung des "Gutachters" für seine Lüge, die V2-Texte seien "Dogmen". Dafür liefert er nicht nur keinen Beweis, sondern ignoriert auch noch hartnäckig die einhellige glasklare Aussage aller, sogar höchster V2-Funktionäre wie Joseph Ratzinger, dass die V2-Texte eben keine Dogmen sind. Und von dieser Dogmen-Lüge ist nun wirklich absolut jeder betroffen, ob nun als tatsächlicher oder als potentieller Katholik.

3. Das Psycho-Gutachten im Witte-Fall war möglicherweise nicht sofort von jedem als fehlerhaft zu durchschauen. Hingegen das jetzige Gutachten gegen den Verf. ist vollgestopft von lauter absurden Lügen, die sofort auffallen bzw. gegen die der Verf. Gegenbeweise veröffentlicht hat (z.B. sein Diplom, V2-interne Texte etc. pp.). Alles das unterschlägt und unterdrückt die Justiz nach Kräften. Die Justiz verpflichtet den Verf. obendrein unter schwersten Strafandrohungen, sich bedingungslos und uneingeschränkt allen diesen notorischen Lügen ausdrücklich zu unterwerfen und somit dem katholischen Glauben abzuschwören und überhaupt jeder Wahrheitspflicht zu widersagen. Also: Die Justiz weiß ganz genau, dass das Gutachten durch und durch absurd und verlogen ist. Sie weiß ganz genau, dass ihre Tatvorwürfe gegen den Verf. durch und durch absurd und verlogen sind.

4. In dem Witte-Fall basierte vieles auf Aussagen über Vergangenes, wofür Beweise zugegebenermaßen manchmal schwierig sein können, weswegen ja die Glaubwürdigkeit des angeblichen Vergewaltigungsopfers den Ausschlag gab. Hingegen im Strafprozess gegen den Verf. geht es um harte, jederzeit von jedem eindeutig nachprüfbar Fakten. Ein Beispiel: In dem Schreiben des Verf. mit der (echten) Strafanzeige gegen Andreas Hos heißt es u.a. zur kommenden Hauptverhandlung (Donnerstag, 27.09.2012, 10.00 Uhr; Amtsgericht Dorsten, Saal 105): »Ich werde u.a. vorbringen, dass bereits Joachim Lichtinghagen [Staatsanwaltschaft Essen] und Wolfhart Timm [Amtsgericht Dorsten] hartnäckige Lügner sind. Lichtinghagen hat in der Anklageschrift behauptet, die "Sedisvakantisten" seien "eine Gruppe in der Kirche". Auf dieser absurden Lüge basiert der gesamte Prozess. Timm wiederum hat daraufhin das Verfahren eröffnet. Diese rettungslos absurde Lüge wurde bis heute niemals widerrufen, ebensowenig wurde das Verfahren trotz zahlreicher Hinweise bis hin zu meiner schriftlichen Unterlassungsverpflichtungserklärung / Unterwerfungserklärung nicht eingestellt. Joachim Lichtinghagen und Wolfhart Timm müssen also die Richtigkeit ihrer Behauptung beweisen, weil diese Behauptung letztlich das einzige Fundament ihres Prozesstheaters bildet. Als ersten Schritt ihrer Verteidigung verlange ich die Vorlage von Dokumenten sowohl von "Amtsgericht Dorsten" als auch "Finanzamt Marl", dass ich zum Zeitpunkt der Anklageschrift und der Verfahrenseröffnung eingetragenes Mitglied der V2-Sekte war. Diese Unterlagen müssen mir vorliegen bis zum 01.07.2012. Bei Vorlage werde ich dann weitere Dokumente anfordern. Nicht fristgemäße Vorlage dieser Dokumente ist vollkommenes Schuldeingeständnis.« Bis heute, 20.07.2012, gab es nur die oben vollständig zitierte Zuschrift von Rolf-Peter Lindenberg. D.h. die Justiz ist sogar nach ihrem eigenen ausdrücklichen Bekenntnis ex silentio vollkommen schuldig.

5. Gegen diesen Bescheid von Lindenberg wird deshalb hiermit Beschwerde gem. Rechtsmittelbelehrung eingelegt. Ferner wird Strafanzeige mit Strafantrag gegen Lindenberg erstattet wegen Strafvereitlung sowie Mitwirkung an dem Prozessbetrug i.V.m. sehr schwerem Verstoß gegen §6 VStGB. Sofern der Verf. nichts weiteres publiziert, ist von folgender "Antwort"-Konserve seitens der "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" auszugehen, die von Justiz-Stellen üblicherweise an Justizopfer verschickt wird und die Justiz-typisch wiederum keinen Bezug zur Realität aufweist, sondern nur eine weitere Rechtsbeugung ist:
"Auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Anlass gefunden, die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen. Die Staatsanwaltschaft [hier nach Belieben Ortsnamen einfügen] hat zu Recht und mit einer in jeder Hinsicht zutreffenden Begründung, auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nehme, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Ihre Beschwerdebegründung gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung."
Eine typische Justiz-Konserve: Passt immer - stimmt nie!

6. Fazit: Die Frage bleibt nur, wie lange die Justiz sich hinter ihren Lügen noch verschanzen kann. Abschließend nochmals aus dem o.g. Schreiben v. 08.06.2012: "Es wurde von mir immer wieder ausdrücklich öffentlich erklärt und es musste allen Straftätern immer vollkommen klar sein, dass sie ihren Krieg gegen die Kirche niemals gewinnen können."

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