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Wirtschaftsinteressen siegen über Datenschutz – Zugriff auf Meldedaten wird erleichtert

04.07.201211:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In einer Nacht-und-Nebel-Aktion haben die Regierungsfraktionen im Bundestag am späten Abend des 28. Juni ein Gesetz zur »Fortentwicklung des Meldewesens« ohne weitere Aussprache in geänderter Form beschlossen [1]. Entgegen früheren Bekundungen wurden damit die Rechte des Bürgers gegenüber Adresshändlern und Werbetreibenden deutlich geschwächt. Auch ein ursprünglich vorgesehenes elektronisches Widerspruchsrecht der Betroffenen hat die Koalition beseitigt.


Dazu meint Ute Hauth, Stellvertretende Landesvorsitzende der Piratenpartei Baden-Württemberg: »Bürger, die nicht mit Werbung belästigt werden möchten, müssen jedes Jahr aufs Neue der Weitergabe ihrer Daten durch die Ämter widersprechen. Nach unserer Auffassung sollte die Nutzung personenbezogener Daten durch Dritte jedoch erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Betroffenen zulässig sein. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist ja noch nicht einmal bewusst, dass die Meldeämter ihre Daten ungefragt weitergeben dürfen.«



Ähnlich äußert sich Lars Pallasch, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg: »Wir bezweifeln, dass dieses Gesetz in dieser Form verfassungskonform ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird definitiv verletzt und die Privatsphäre der Bürger aufgeweicht. Nicht der Bürger, sondern wirtschaftliche Interessen stehen an vorderster Stelle.«


Nach Ansicht der Piratenpartei sollten Firmen und Behörden dazu verpflichtet werden, den Bürger jährlich mit einem so genannten »Datenbrief« darüber zu unterrichten, welche Daten über ihn gespeichert werden.


Gegen den ursprünglichen Regierungsentwurf waren Inkassounternehmen und Adressdienste Sturm gelaufen, woraufhin die Regierung mit dem neuen Entwurf eine inhaltliche Kehrtwende vollführte: Grundsätzlich ist nun jede Weitergabe von Meldedaten für Werbung und Adresshandel gestattet, sofern ihr nicht zuvor explizit widersprochen wurde (»Opt-Out-Verfahren«).[2]





[1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707746.pdf

[2] http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/OeffentDienstVerwaltung/Meldewesen/ausblick.html?nn=2237178

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