(openPR) HEIDENHEIM, 10.01.2007. Wer künftig in seinem Briefkasten nicht haufenweise ungebetene Werbepost vorfinden möchte, muss jetzt schnell reagieren. Seit 01. Januar 2007 hat das Meldeportal des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg seinen Dienst aufgenommen. Damit können ab sofort nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch nichtöffentliche Stellen, wie zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen via Internetzugang auf die Adressdaten der Einwohnermeldeämter zurückgreifen.
Dazu Gerd Eckhardt, Landesvorstandsmitglied der ödp in Baden-Württemberg: „Das Meldeportal ist ein erheblicher Eingriff in den Datenschutz der baden-württembergischen Bevölkerung!“
Unterstützung erhält Gerd Eckhardt auch vom „Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg“. In einer Stellungnahme vom 12.12.2006 gegenüber einer Anfrage Eckhardt heißt es: „Hinsichtlich der Einführung eines Meldeportals haben wir gegenüber dem Innenministerium erhebliche Vorbehalte geäußert. Diese bezogen sich u.a. darauf, dass zentrale Datenbanken naturgemäß mit besonderen Gefahren für die Persönlichkeitsrechte der betroffenen verbunden sind und erfahrungsgemäß Begehrlichkeiten nach späterer Ausdehnung des Datenumfangs wecken. Wir bezweifeln auch, dass die Dringlichkeit und Häufigkeit behördlicher Anfragen es rechtfertigt, allen Behörden den automatisierten Abruf von Meldedaten zu ermöglichen.“
Aufrütteln sollte auch die Formulierung bei „Zusatzinformationen für Power-User“ auf der Internetseite des Datenverarbeitungsverbunds. Hier heißt es: „Das Meldeportal wurde speziell für folgende Benutzergruppen entwickelt: „Kommunen und Behörden (und jetzt kommt es) Auskunfteien und Adressanbieter, Banken und Versicherungen, Inkassounternehmen, Versandhäuser und Handelsunternehmen,…“
Dazu noch einmal Gerd Eckhardt: „Ich finde es schlimm, dass Wirtschaftsunternehmen den Adressdatenbestand unserer behördlichen Meldeämter ohne größere Voraussetzungen nutzen können. Die Landesregierung hat mit ihren Gesetzesänderungen dem Datenschutz in unserem Land einen Bärendienst erwiesen! In den nächsten Tagen werden wir als ödp die Bürgerinnen und Bürgern nochmals deutlich auf ihr Widerspruchsrecht hinweisen“. Der ödp-Kreisverband Heidenheim hat indes schon reagiert und auf seiner Internetseite ( http://www.oedp-hdh.de ) das Formular für den Widerspruch zum Herunterladen bereitgestellt. Damit kann man gegenüber seinem örtlich zuständigen Meldeamt (Rathaus) einen Widerspruch erklären und damit verhindern, dass die persönlichen Adressdaten in die falsche Hände geraten. Der Widerspruch ist kostenfrei und wirkt dauerhaft.
Ökologisch Demokratische Partei (ödp) Kreisverband Heidenheim
Albuchstr. 17
89547 Gerstetten
Internet: http:// www.oedp-hdh.de
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