(openPR) Ausschüttungen teils mehr als 50 Prozent unter Plan. Keine Aussicht auf Besserung
(Bremen, 22. Juni 2012) Für Investoren ist die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von acht Schiffsfonds der „Glory“-Reihe des Emissionshauses Dr. Peters enttäuschend. Denn nach Erkenntnissen der auf Anlegerschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen deutlich – teils um mehr als 50 Prozent – unter den in den damaligen Verkaufsprospekten enthaltenen Prognosen. Angesichts der eher zurückhaltenden Entwicklung der Weltwirtschaft ist keine Besserung in Sicht.
Die acht Schiffsbeteiligungen wurden in den Jahren 2004 bis 2008 durch den Initiator Dr. Peters aufgelegt und auch platziert. Die Fondsvolumina betragen zwischen gut 80 und knapp 150 Millionen Euro. Fast alle Schiffsfonds haben einen vergleichsweise hohen Fremdkapitalanteil von 60 Prozent und mehr.
Bei den acht Schiffsbeteiligungen handelt es sich ohne Ausnahme um Rohöltanker mit unterschiedlich großen Ladekapazitäten. Ein Teil der Tanker fährt noch einige Zeit zu einer Festcharter, bei anderen Schiffen endeten deren Festcharter im Jahr 2011. Nach Meinung von Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und KWAG-Partner, haben die „wirtschaftlichen Probleme der acht Dr. Peters-Schiffsfonds zwei weit gehend identische Ursachen. Zum einen der bei fast allen Beteiligungen vergleichsweise hohe Fremdfinanzierungsanteil.“
Bei Investitionen allgemein habe ein hoher Fremdkapitalanteil eine positive Hebelwirkung, wenn die Geschäfte sehr gut laufen, die Erträge also stimmen. „Entsprechend groß sind die Risiken jedoch bei schlechtem Geschäftsverlauf. Dann nämlich wirkt der Fremdkapitalhebel in die andere Richtung“, erläutert Fachanwalt Ahrens.
Zweite wichtige Ursache für die finanziellen Probleme der acht Dr. Peters-Schiffsfonds sind die Wechselkursverschiebungen im Währungsdreieck US-Dollar/japanischem Yen/Euro. „So werden die Charterraten in Dollar abgerechnet, die Ausschüttungen für Investoren in Euro. Das Umtauschverhältnis zwischen dem europäischen Einheitsgeld und dem Greenback hat
sich aus Sicht der Investoren in den vergangenen Jahren eher negativ ausgewirkt“, erläutert Ahrens.
Zudem ist das Fremdkapital bei den Schiffsfonds teilweise in der Niedrigzins-Währung japanischem Yen aufgenommen worden. „Somit sind die Fonds und damit deren Investoren abhängig auch von der Wechselkursentwicklung bei Yen und US-Dollar“, sagt Ahrens. Diese war für die Anleger bis dato ebenfalls eher unerfreulich. Folge: „Bei sämtlichen acht Schiffsbeteiligungen der ‚Glory’-Reihe liegen die Ausschüttungen bislang deutlich unter Plan“, weiß Ahrens.
„Investoren sollten prüfen, ob und in welchem Umfang sie bei den Dr. Peters-Schiffsfonds Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden“, rät Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Als Begründungen kommen Pflichtverletzungen des Beratervertrags mit der Bank oder Sparkasse, die dem Anleger seinerzeit die Schiffsbeteiligung(en) vermittelt hatte, in Betracht. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen zum Beispiel „fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Kick-backs, also Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen, verschwiegen wurden“, erklärt Ahrens. Geprüft werden müsse auch, ob seitens des Emissionshauses mangelhafte Prospektgestaltung vorgelegen habe.
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