openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Das Zeitrecht: Ist die Sommerzeit mit dem Zeitrecht vereinbar?

18.05.201209:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Immer wenn Phileas Fogg drei Sekunden vor dem entscheidenden Glockenschlag im Londoner Reform Club auftaucht und seine Wette, in 80 Tagen um die Welt zu reisen, gewinnt, begreifen die Leser - buchstäblich für eine Sekunde - die Bedeutung der Zeit. Wenn an diesem Wochenende (24./25. März 2012) von Winter- auf Sommerzeit umgestellt wird, melden sich Kritiker und Befürworter mit schier unendlich zeitlosen Argumenten. Abseits dieser Debatte stellt sich für wahr die Frage, was wäre, wenn die Zeitumstellung verfassungswidrig erfolgt. Verjähren etwa die Ansprüche des Vermieters gegen seinen Mieter eine Stunde früher oder später? Wird ein Kind, wenn es an seinem 14. Geburtstag um 0 Uhr 1 eine Straftat begeht, zu Unrecht strafrechtlich verfolgt? Die Zeit ist wichtiger denn je - für das Recht. Deshalb nimmt ilex sich die Zeit und erklärt die Hintergründe zu diesem außergewöhnlichen Rechtsgebiet.



1. Die gesetzlichen Grundlagen

Die Affinität der Deutschen und mittlerweile auch der Europäer zur Schaffung positiven Rechts ist bekannt und bedarf kaum näherer Betrachtung. So verwundert es auch kaum, dass auch die Zeit gesetzlich geregelt wird. Zwischen dem 1. August 1978 und dem 12. Juli 2008, also beinah über einen Zeitraum von 30 Jahren galt das Gesetz über die Zeitbestimmung. Mittlerweile wurde das Zeitrecht in das Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (kurz: Einheiten- und Zeitgesetz) überführt.

Dort heißt es in in § 4 unter der Überschrift Gesetzliche Zeit:

"(1) Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Diese ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde.
(2) Für den Zeitraum ihrer Einführung ist die mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit. Die mitteleuropäische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung zweier Stunden."

Absatz 2 deutet schon eine Besonderheit an; nämlich die Sommerzeit. Näheres hierzu ist § 5 zu entnehen, wo es unter der Überschrift Ermächtigung zur Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit heißt:

"(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für einen Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit soll jeweils an einem Sonntag beginnen und enden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bestimmt in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 den Tag und die Uhrzeit, zu der die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt und endet, sowie die Bezeichnung der am Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde."

Hier nun liegt die Crux. Die Verordnungsermächtigung bestimmt - wie Artikel 80 GG es auch vorschreibt - Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung. Weicht eine Rechtsverordnung von diesen Vorgaben ab, hat sie keinen Bestand.

Hier nun gilt die Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002 (Sommerzeitverordnung - SoZV). Es darf nun für wahr die Frage aufgeworfen werden, ob diese Verordnung noch dem in der Ermächtigungsgrundlage genannten Zweck genügt. Dort heißt es, dass eine solche Verordnung nur zum Zweck der besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten erlassen werden dürfe.

Zumindest hinsichtlich der ersten Zweckvorgabe sind die Kritikpunkte groß. Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass in der Wachphase mehr Aktivitäten möglich sind. Allerdings ist angesichts der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und der zunehmenden zeitlichen Belastung von Angestellten und Selbständigen eine bessere Ausnutzung, wie § 5 des Einheiten- und Zeitgesetzes vorschreibt eher untergeordnet. Ob dies allerdings ausreicht, um die Rechtsverordnung zu Fall zu bringen, darf bezweifelt werden.

2. Zeitrelevante Rechtsfragen

Die Zeit spielt im Recht eine erhebliche Rolle.

Ein Beispiel ist § 296 Absatz 1 ZPO.
"Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt."

Hintergrund der Norm ist, dass im Zivilprozess die Parteien die relevanten Tatsachen oftmals binnen bestimmter Fristen vorbringen müssen. Sind die Fristen überschritten, ist eine Berücksichtigung nur ausnahmsweise zulässig.

Was aber wenn eine Verzögerung nur deshalb zustande kommt, weil es ein Missverständnis bei der Zeitumstellung gibt und der Kläger das Fax abschickt, im Glauben es sei kurz vor Mitternacht, obwohl es längst nach Mitternacht ist. Letzteres kann etwa ein bis zwei Tage nach der Zeitumstellung bei vergesslichen Klägern geschehen. Wäre nun die Umstellung auf Sommerzeit nichtig, weil die Sommerzeitverordnung nichtig ist, stellt sich die Frage, ob der Vortrag überhauptet verspätet ist.

Oder kehren wir zu Jules Verne und seiner Reise in 80 Tagen um die Welt zurück. Hätten hier schon Sommer- und Winterzeit gegolten - dies war aber nicht der Fall - hätte Phileas Fogg sich seiner Wettschuld mit diesem Argument entziehen können? Wohl kaum, denn § 762 BGB wird durch eine Wette ohnehin keine Verbindlichkeit begründet - nun zumindest gilt dies in Deutschland, aber wohl kaum unter den Ehrenleuten des Londoner Reform Club.

3. Fazit

Phileas Fogg blieb ein wohlhabender Mann, weil ihn die Zeit - in seinem Fall die Datumsgrenze - gerettet hat. Ein genialer Clou - ohne jede Frage.

Derartige Argumente, Siege und Strategien sind aber nicht nur als Zufall denkbar. Diese Außergewöhnlichkeiten sind plan- und beherrschbar. Ein kluger Anwalt wird an die Datumsgrenze denken, wenn es nötig wird. Ein kluger Anwalt wird von Zeit zu Zeit schauen, ob die entscheidende und verborgene Rechtsverordnung XY wirklich mit der Verordnungsermächtigung vereinbar ist. Er wird völkerrechtliche Verträge aus vergangenen Jahrhunderten finden und sie als Argument in ein Gerichtsverfahren einbringen.

Wichtig für eine kreative Mandantsbearbeitung ist aber eines: Dass man sich zur rechten Zeit die Zeit dafür nimmt.


Dr. Stephan Gärtner
Rechtsanwalt

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 633543
 1425

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Das Zeitrecht: Ist die Sommerzeit mit dem Zeitrecht vereinbar?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater

Qualitätsmanagement und Datenschutz in Arztpraxen: Interview mit Lutz-Ingo Sauer und Stephan Gärtner
Qualitätsmanagement und Datenschutz in Arztpraxen: Interview mit Lutz-Ingo Sauer und Stephan Gärtner
Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken (§ 1 Absatz 2 Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte). Dieses hehre Selbstverständnis, dem sich viele Ärztinnen und Ärzte verpflichtet fühlen, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine gute ärztliche Versorgung auch da…
Dienste zur Messung der Online-Reputation (Online-teien): Recht und Tatsachen
Dienste zur Messung der Online-Reputation (Online-teien): Recht und Tatsachen
Jede, jedes und jeder nutzt täglich das sog. Scoring. Wenn ein Verbraucher oder ein Unternehmer vor einer Entscheidung steht, verteilt er auf die Alternativen bestimmte Werte und geht schließlich den Weg mit den meisten Punkten (Scoring). Diese menschliche Eigenart ist im Bereich der Bonitätsmessung bekannt; viele Banken, Vermieter oder andere Dienstleister nutzen das Scoring der Auskunfteien (z.B. Schufa, Creditreform), um sich zu vergewissern, dass der potentielle Vertragspartner seine Rechnungen künftig auch begleichen wird. Auskunfteien b…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Wer hat an der Uhr gedreht? - Eine kleine Geschichte der ZeitumstellungBild: Wer hat an der Uhr gedreht? - Eine kleine Geschichte der Zeitumstellung
Wer hat an der Uhr gedreht? - Eine kleine Geschichte der Zeitumstellung
… sie uns dann im Herbst wieder zurückzugeben. Und wir wissen nie, wann wir die Stunde gewinnen bzw. verlieren und warum das überhaupt so ist. Klar liegt der Vorteil der Sommerzeit auf der Hand: Die Tage fühlen sich länger an, weil es später dunkel wird. Aber steckt da nicht eigentlich noch mehr dahinter? In Deutschland wurde die Sommerzeit erstmals im …
Bild: Zeitumstellung - warum eigentlich?Bild: Zeitumstellung - warum eigentlich?
Zeitumstellung - warum eigentlich?
… Bonusminute verschaffen. Ein gutes Gefühl, insbesondere wenn man an die Zeitumstellung im Frühjahr denkt. Im Gegensatz zur Winterzeit laufen wir bei der Umstellung auf die Sommerzeit der verlorenen Stunde oft noch Tage lang hinterher. Doch worauf gründet eigentlich dieses ganze Hin und Her mit der einen Stunde? Die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) …
Bild: ÖDP zur Zeitumstellung: Risiko für die Gesundheit – kein NutzenBild: ÖDP zur Zeitumstellung: Risiko für die Gesundheit – kein Nutzen
ÖDP zur Zeitumstellung: Risiko für die Gesundheit – kein Nutzen
(Düsseldorf/Münster/Bottrop) – Am letzten Märzwochenende wird wieder die Zeit auf Sommerzeit umgestellt. Ursprünglich wurde die Zeitumstellung zur Energieeinsparung eingeführt. Zwischenzeitlich ist klar: Energieeinsparung durch Sommerzeit: Null! Die Nachteile und Gefahren der Sommerzeit sind jedoch belegt: Die Umstellung auf die Sommerzeit stellt eine …
Bild: ÖDP zur Zeitumstellung: Nicht lange prüfen – abschaffen!Bild: ÖDP zur Zeitumstellung: Nicht lange prüfen – abschaffen!
ÖDP zur Zeitumstellung: Nicht lange prüfen – abschaffen!
(Düsseldorf/Münster) – In der Nacht zum Sonntag, den 25. März 2018, werden die Uhren wieder einmal auf Sommerzeit umgestellt – also um 2.00 Uhr vorgestellt auf 3.00 Uhr. Die Nacht ist folglich eine Stunde kürzer. Ursprünglich wurde die Zeitumstellung zur Energieeinsparung eingeführt. Zwischenzeitlich ist klar: Energieeinsparung durch Sommerzeit: Null! Die …
Am Sonntag endet die Sommerzeit: Uhr um eine Stunde zurückstellen
Am Sonntag endet die Sommerzeit: Uhr um eine Stunde zurückstellen
In der Nacht vom kommenden Samstag auf Sonntag (25./26. Oktober) endet die Sommerzeit. Die Uhren werden um 3 Uhr morgens mitteleuropäischer Sommerzeit um eine Stunde auf 2 Uhr zurückgestellt. Wie in allen Mitgliedsstaaten der EU und in vielen Drittstaaten endet in Deutschland die Sommerzeit am letzten Sonntag im Oktober. Beginn der Sommerzeit ist der …
Bild: Skyscanner zeigt: Was sind die Top 20 Sommerdestinationen 2012?Bild: Skyscanner zeigt: Was sind die Top 20 Sommerdestinationen 2012?
Skyscanner zeigt: Was sind die Top 20 Sommerdestinationen 2012?
Edinburgh / Frankfurt, 26. März 2012. Die Sommerzeit ist da – und damit bei vielen auch das Urlaubsfieber. Wohin fliege ich dieses Jahr in die Sommerferien? Skyscanner, Europas führende Flugsuchmaschine, hat die Flugsuchen vom 25. März unter die Lupe genommen – also vom ersten Tag der Sommerzeit. Welche Urlaubsziele haben deutsche User auf der Website …
Bild: „Heißer Sommer?“ – CONTAG fertigt Leiterplatten in Rekordzeiten!Bild: „Heißer Sommer?“ – CONTAG fertigt Leiterplatten in Rekordzeiten!
„Heißer Sommer?“ – CONTAG fertigt Leiterplatten in Rekordzeiten!
… schnellste Fertigungszeiten gehalten werden. Auch für mehrlagige und hochtechnologische Leiterplatten können schnelle Bearbeitung und technische Qualität garantiert werden. Wir sind auch in der Sommerzeit für unsere Kunden da und bearbeiten alle Anfragen in gewohnt schneller Zeit. Spezialisten des Schnellservice Mit dem 24h Service der CONTAG kann man …
Bild: Zeitumstellung auf SommerzeitBild: Zeitumstellung auf Sommerzeit
Zeitumstellung auf Sommerzeit
Am 26. März ist es wieder soweit: Wir stellen unsere Uhren auf die Sommerzeit um und dürfen uns freuen, dass es abends länger hell bleibt – denn die Uhren werden in der Nacht von Samstag, den 25. auf Sonntag, den 26. von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Funkuhren der Traditionsmarke Dugena stellen sich automatisch um, denn sie empfangen das Langwellen-Zeitsignal …
Bild: Wer hat an der Uhr gedreht – Mit der Kindermode von Pacino in die SommerzeitBild: Wer hat an der Uhr gedreht – Mit der Kindermode von Pacino in die Sommerzeit
Wer hat an der Uhr gedreht – Mit der Kindermode von Pacino in die Sommerzeit
… der Zeitumstellung mehr Autounfälle als gewöhnlich und auch Mediziner warnen vor negativen Auswirkungen auf den Bio-Rythmus des Menschen. Trotzdem - Am 27. März wird die Uhr auf Sommerzeit umgestellt. Der letzte Sonntag im März läutet sie ein – die Zeitumstellung. So mancher fragt sich wieder einmal: Wird die Uhr vor oder zurück gestellt? Pacino, der …
Bild: Wer hat an der Uhr gedreht?Bild: Wer hat an der Uhr gedreht?
Wer hat an der Uhr gedreht?
… die Uhr nach vorn, der Schlaf geht Dir dabei verlorn. Es ist wieder soweit – in der Nacht von Samstag auf Sonntag wird die Zeit umgestellt. Was heisst das für Euch? Für die Sommerzeit gilt: Die Zeitumstellung findet in der Nacht zum 28. März 2010 statt. Dabei werden um 2:00 Uhr die Uhren um eine Stunde auf 3:00 Uhr vorgestellt. Die Nacht wird eine …
Sie lesen gerade: Das Zeitrecht: Ist die Sommerzeit mit dem Zeitrecht vereinbar?