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EAK Rems-Murr fordert Gleichbehandlung aller Eltern

30.04.201209:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) „Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes legt fest: ‚Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht‘. Sie entscheiden, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder dieses in eine Fremdbetreuung geben wollen. Der Staat muss diese freie und eigenverantwortliche Entscheidung der Eltern akzeptieren, respektieren und unterstützen“, so der Kreisvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Rems-Murr, David Müller.

Es sei eine Frage der Gleichbehandlung aller Eltern sowie der Gerechtigkeit, ob sich der Staat bei der Kinderbetreuung an diesen Grundsatz halte. Das bedeute, dass er für die Eltern, die ihre Kinder in eine Fremdbetreuung geben möchten um berufstätig sein zu können, ausreichend Plätze in Kindertagesstätten bereitstellt. Das bedeute andererseits, dass er die Eltern, die sich für die Selbstbetreuung ihrer Kinder entscheiden, durch das Betreuungsgeld unterstützt.

Wer das Betreuungsgeld ablehne der müsse sich die Frage nach seinen wirklichen Motiven gefallen lassen. Er verkenne nicht nur die begrenzte Aufgabe des Staates in der Familienpolitik, die eben gerade nicht in der Favorisierung eines bestimmten Modells für Familien mit Kindern bestehe. Er verdränge die gesellschaftliche Realität, wonach nach wie vor viele Familien die Selbstbetreuung ihrer Kinder wahrnehmen wollen und auch tatsächlich wahrnehmen. Und er übertrage die Notwendigkeit, Kinder aus bildungsferneren Schichten besser zu fördern, auf die Gesamtheit aller Familien und traue damit keiner Familie mehr zu, die Verantwortung für ihre Kinder selbst übernehmen zu können.

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU Rems-Murr verkenne nicht, dass es schon in der Vergangenheit und auch noch heute Familien gebe, deren Kinder zusätzliche Unterstützung brauchen, da sie von ihren Eltern nicht die Förderung erfahren, die sie brauchen. Es müsse aber bezweifelt werden, ob diese Familien und Kinder mit dem Ausbau der Plätze in Kindertagesstätten wirklich erreicht werden, da deren Besuch freiwillig sei. Für diese Kinder blieben also, trotz des Ausbaus der Kindertagesstätten, nach wie vor andere Maßnahmen, z.B. über die Jugendhilfe, vorrangig notwendig.

„Wer A sagt, der muss daher gerechterweise auch B sagen“, schlussfolgert David Müller. „Wer den Ausbau der Fremdbetreuung fordert, der muss sich auch für das Betreuungsgeld aussprechen.“

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