(openPR) Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (IAB) ist mittlerweile schon jeder fünfte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, sein Leben mit Arbeiten ausreichend finanzieren zu können. Zum Niedriglohnsektor wird folgendes Fazit gezogen (IAB-Newsletter 01/2012): "..... In nur elf Jahren verzeichnet man hierzulande einen Anstieg um über vier Prozentpunkte oder um rund ein Viertel auf knapp 19 Prozent. Der Anstieg findet sich in fast allen Berufsbereichen und in vielen Wirtschaftszweigen. ..... Auffällig ist jedoch, dass auch viele Personen mit berufsqualifizierendem Abschluss in diesem Bereich zu finden sind. ..... So gesehen geht der Strukturwandel zur Dienstleistungsgesellschaft mit einer zunehmenden Niedriglohnproblematik einher."
Vor diesem besorgniserregenden Hintergrund verwundert es doch sehr, dass in diesem Monat im Bundestag der Antrag auf einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn mal wieder abgeschmettert und das x-te Mal auf die Errungenschaft der Tarifautonomie verwiesen wurde. Demnach soll die Festlegung von Mindestlöhnen den Tarifparteien überlassen bleiben. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sollen eigenverantwortlich die jeweiligen Tarife festlegen. Es stellt sich allerdings die Frage, welchen Anteil des Arbeitsmarkts diese beiden Institutionen eigentlich repräsentieren.
Tarifverträge gelten nur dann für Unternehmen, wenn diese ein (tarifbindendes) Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind. Leider ist dies beim Gros aller Unternehmen nicht der Fall. Tarifautonomie bedeutet bei uns also, dass Institutionen etwas aushandeln, das für die Gesamtheit aller Unternehmen nicht bindend ist. Dies ist sozusagen der gesetzlich legitimierte Freibrief für die Wirtschaft, um Beschäftigte in Sachen Gehalt gegeneinander ausspielen zu können. Jeder Personaler weiß nur zu gut, dass er für bestimmte Tätigkeiten irgendwann und irgendwo einen Bewerber finden wird, der es noch billiger macht. Dem Lohnverfall ist so Tür und Tor geöffnet, was die Fakten beweisen.






