(openPR) BERLIN. Zur Drohung der Gewerkschaften, im Fall gesetzlicher Einschränkungen der Tarifautonomie Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dirk :
Tarifautonomie bedeutet nicht Stärkung der Verbändemacht, sondern dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich organisieren können, um ihre Interessen zu vertreten und ihre Rechte durchzusetzen. Das muss nicht zwingend durch Gewerkschaften geschehen, sondern das können auch mündige Betriebsräte oder die Gesamtheit der Beschäftigten eines Betriebes. Der Gesetzgeber kann mehr Demokratie, mehr Bürgernähe, mehr Dezentralität schaffen. Die FDP fordert betriebliche Bündnisse für Arbeit und die Ausweitung des Günstigkeitsprinzips insoweit, dass zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit längere Arbeitszeiten oder Lohnverzicht akzeptiert werden können. Das höhlt die Tarifautonomie nicht aus.
Der DGB will ein Tarifkartell schützen. Das muss aufgebrochen und die Verbändemacht zurückgedrängt werden. Das ist absolut verfassungskonform. Der DGB soll zur Klärung nach Karlsruhe gehen. Damit finden die hilflosen Drohgebärden dieser aussterbenden Dinosauriergattung ein Ende.









