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Kein Eingriff in die Tarifautonomie

28.04.200420:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zum Ergebnis der Behandlung des Vermittlungsausschusses zur Forderung der Union auf eine Lockerung der Tarifautonomie erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Wir haben den Eingriff in die Tarifautonomie erfolgreich verhindert. Das Günstigkeitsprinzip bleibt unangetastet. Auch zukünftig regeln die Tarifvertragsparteien die Flexibilisierung in den Tarifverträgen selbst. Der Vermittlungsausschuss einigte sich auf eine Erklärung, in der die Tarifvertragsparteien aufgefordert werden, innerhalb der nächsten zwölf Monate freiwillige Regelungen in die Tarifverträge aufzunehmen, die für die betriebliche Ebene mehr Flexibilität bringen. Die Aufforderung des Vermittlungsausschusses stärkt sogar die Tarifautonomie.



Die Union forderte bis zuletzt massive Einschnitte im Arbeitsrecht, insbesondere eine drastische Reduzierung des Kündigungsschutzes. Sie begründet ihre These damit, dass die Bereitschaft der Unternehmen zu Neüinstellungen gefördert wird. Unser Augenmerk lag in den Verhandlungen darauf zu achten, dass der Kündigungsschutz nicht zu einer Restgrösse wird. Der Kompromiss sieht vor, die Schwelle für Neüingestellte im Kündigungsschutzrecht auf Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten anzuheben. Die Veränderung gegenüber der vom Bundestag beschlossenen Regelung (Kleinstbetriebe können bis zu fünf befristete Beschäftigte einstellen, ohne dass der Kündigungsschutz greift) ist nicht gross, zumal bei bereits beschäftigten Arbeitnehmern der Kündigungsschutz weiter wirkt.

Mit dieser Änderung bleibt der Schutz in der Substanz erhalten. Ob diese Regelung zu Mehrbeschäftigung in kleineren Betrieben führt, wie dies die Union behauptet, wird die Zukunft zeigen.

Im Arbeitszeitgesetz wird den Tarifvertragsparteien eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005 für neü Regelungen eingeräumt. Mit dieser Übergangsregelung wird den aktüllen Umstellungsproblemen aller Branchen mit einem hohem Anteil von Bereitschaftsdienst nun Arbeitsbereitschaft Rechnung getragen. Dieser Kompromiss sieht des Weiteren vor, dass der einzelne Arbeitnehmer sein Einverständnis zur Arbeitszeitverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten widerrufen kann.

Die Gesetzessystematik des Arbeitszeitgesetzes wird nicht verändert, weil die Tarifvertragsparteien das Heft in der Hand behalten. Die Forderung nach einer generellen Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, konnte verhindert werden.

Die Einschnitte im Kündigungsschutz sind zwar schmerzlich, aber in der Gesamtabwägung hat sich unsere Linie durchgesetzt.

 

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