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Unverantwortliche Inflation der Tierversuche durch geplante EU-Chemikalienpolitik

28.04.200423:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bundesregierung spricht lapidar von einem Zielkonflikt zwischen Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Tierschutz

11. September 2003 - Aus Anlass der derzeit von der Europäischen Union geplanten Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, und die Berichterstatterin für den Tierschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Maria Flachsbarth MdB:



Die derzeit von der Europäischen Union geplante Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts könnte zu einer inflationären Zunahme von Tierversuchen führen. Eine Studie der Universität Leicester geht von über 12 Millionen zusätzlich benötigten Tieren aus - das sind mehr als die gesamte Zahl der im neusten EU-Tierversuchsbericht ausgewiesenen Tiere.

Diese bedrohliche Zahl blieb bislang weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit - die Bundesregierung spricht lapidar von einem Zielkonflikt zwischen Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Tierschutz, der sich da auftue. Und sie kürzt zudem die Mittel zur Förderung von Ersatz und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch, die eine große Zahl von Tierversuchen überflüssig machen könnten. Von 1987 bis 2002 sank die Förderung von 6,5 Mio. € auf 2,6 Mio. € und damit um mehr als 60 %. Gerade vor dem Hintergrund der 2002 erfolgten Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz sind diese Kürzungen völlig unverständlich.

Die neue Chemikalienverordnung soll den Umgang mit den ca. 100.000 bislang bereits auf dem Markt befindlichen Altstoffen für Mensch und Umwelt bis 2012 sicherer machen. Dafür werden umfangreiche Untersuchungen (REACH-System) vorgeschrieben, darunter auch Tierversuche, die in so genannten Chemical Safety Reports (chemische Sicherheitsberichte) zusammengefasst werden, mit denen die Stoffe registriert - und wenn als gefährlich eingestuft - gesondert zugelassen werden müssen. Je nach produzierter Menge der Chemikalie - und nicht etwa nach der Gefahr, die von ihr ausgeht, muss eine vorgeschriebene Zahl von Tierversuchen durchgeführt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, bis zur endgültigen Vorlage der Chemikalienverordnung im Oktober bei der EU-Kommission darauf hinzuwirken,

1. dass Altstudien, die von Unternehmen der chemischen Industrie bereits erhoben worden sind, berücksichtigt werden und im Verhältnis zu Mitbewerbern finanziell kompensiert werden,

2. dass alle zur Verfügung stehenden Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen ausgeschöpft werden,

3. dass die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch auf nationaler und europäischer Ebene gefördert und als Standard im Reach-System verankert wird,

4. dass der Tierschutzbericht der Bundesregierung künftig über die Zahl der Tierversuche, die auf die neue Chemikalienverordnung zurückgehen und über die Förderungshöhe von Ersatz- und Ergänzungsmethoden Auskunft geben soll,

5. dass die von der Verordnung vorgesehene Datenerhebung Risiko und Exposition und nicht mengenbezogen erfolgt.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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