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Vorstoß der Unionsfraktion beseitigt Pflegemisere nicht

19.04.201118:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Berlin. Die CDU/CSU-Fraktion beabsichtigt, die ab dem 1. Mai 2011 eintretende Arbeitnehmerfreizügigkeit auch auf Betreuungs- und Pflegekräfte aus Nicht-EU-Staaten auszudehnen und erkennt damit die Dramatik der demographischen Entwicklung in Deutschland und die damit verbundenen Probleme an.


Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP e.V.) warnt allerdings davor, in der Beschäftigung von Angestellten in Privathaushalten ein Allheilmittel zu sehen. Pflegebedürftige eignen sich nicht als Arbeitgeber, weil die damit verbunden Risiken und Pflichten unüberschaubar sind. Lesen Sie dazu unsere Pressemitteilung.

www.bebp.eu

Der Entwurf der Unionsfraktion zur Pflegereform zielt, Medienberichten zufolge, auf die Öffnung des Arbeitsmarktes auch für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten. Damit will die Union die Versorgung der stetig steigenden Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland unterstützen. Gleichzeitig sollen Pflegebedürftige finanziell entlastet werden, indem die Pflegekassen die für die ausländischen Pflegekräfte zu zahlenden Sozialabgaben übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das aus Nicht-EU-Staaten stammende Personal eine monatliche Entlohnung zwischen 800,- bis 1.000,- € zzgl. freier Kost und Logis vom Pflegebedürftigen erhält.

Die Überlegungen der Union zeigen deutlich, wie wichtig das Thema Pflege und die Versorgung von Pflegebedürftigen in Deutschland geworden ist. Allerdings wird mit der Überlegung, ob der Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Staaten geöffnet werden soll, der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Denn zunächst sollte die Politik dafür sorgen, dass die bereits in Deutschland arbeitenden ca. 100.000 Betreuungskräfte aus Osteuropa aus der Illegalität herausgeholt werden.

Larisa Dauer, Rechtsanwältin und 2. Vorsitzende des Bundesverbands Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP e.V.): „Der erste Schritt wäre, die Betreuungskräfte aus der Schwarzarbeit sanktionslos in eine legale Tätigkeit zu transferieren. Hierzu ist es erforderlich, dass der Gesetzgeber den Pflegebedürftigen und ihren osteuropäischen Betreuungskräften zusichert, dass ihnen das nachträgliche Bezahlen von Sozialabgaben und die Verhängung von Strafen erlassen werden, sofern sie die bisherige Schwarzarbeit anzeigen und in eine legale Beschäftigung umwandeln. Österreich hat sich diesbezüglich für eine großzügige Amnestielösung in dem Pflege-Übergangsgesetz und später dem Pflege-Verfassungsgesetz entschieden und etwa 30.000 illegalen Betreuungskräften den Weg in eine legale Beschäftigung ermöglicht.“

Pflegebedürftige als Arbeitgeber – das ist nicht umsetzbar

Oft sind die Angst vor dem bürokratischen Aufwand und das fehlende rechtliche Wissen die wahren Gründe für eine illegale Beschäftigung in Privathaushalten, nicht aber unbedingt der Wunsch, Sozialabgaben zu sparen. Der BEBP e.V. hat bereits in mehreren Pressemeldungen herausgestellt, dass die Pflichten des Arbeitgebers für Pflegebedürftige unüberschaubar sind und die Betroffenen damit überfordert werden. Aus diesem Grund ist die angedachte Übernahme von Sozialabgaben lediglich ein finanzieller Vorteil. Alle anderen rechtlichen Pflichten – und alle Risiken – für den Pflegebedürftigen bleiben bestehen.

Österreich sieht in seinem Hausbetreuungsgesetz daher die Betreuung sowohl als selbständige als auch als unselbständige Tätigkeit vor und ermöglicht es den Parteien auf diese Weise, individuell zu entscheiden, welches Modell am besten auf ihren Bedarf zugeschnitten ist.

„Sofern die Übernahme von Sozialabgaben für abhängig Beschäftigte – wie von der CDU/CSU-Fraktion geplant – durch die Pflegekasse erfolgt, müssen auch selbständige Betreuungskräfte in den Genuss dieser Unterstützung kommen. Schließlich sind sie ein wichtiger Baustein für die optimale Versorgung von Pflegebedürftigen und ebenso schutzwürdig wie Arbeitnehmer“, macht Dauer deutlich.

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