(openPR) Die Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), und der Unionsfraktion, Maria Eichhorn (CSU), verlangen nach wie vor ein striktes Rauchverbot.
Diesem Begehren ist nicht (!) nachzukommen, sondern es ist vielmehr eine an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtete Regelung erforderlich. Den beiden Damen bleibt es unbenommen, gastronomische Kleinbetriebe, die mit einem entsprechenden Raucherhinweis gekennzeichnet sind, nicht zu betreten. Die Bürgerinnen und Bürger dürften ebenso wie die Drogenbeauftragten durchaus Herr ihres Willens sein, frei über den Zugang zu einer Nichtraucherkneipe zu entscheiden. Eine weitergehende staatliche Bevormundung ist nicht angezeigt.
Lutz Barth











