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Nichtraucher-Schutz: Der Regelungseifer kennt keine Grenzen

20.02.200710:25 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) prüft ernsthaft, ob das Rauchen beim Autofahren verboten werden kann. Bätzing räumte zwar ein, dass ein Rauchverbot im Auto einen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen bedeuten würde. „Aber wir müssen uns ernsthaft fragen, ob Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz nicht höher zu bewerten sind. ... Im Inneren des Fahrzeuges ist die Gesundheitsgefahr durch den Qualm schließlich um ein Vielfaches höher als in anderen Bereichen.“

Quelle: Süddeutsche
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/540/102438/

Kurze Anmerkung:
Es beruhigt, dass die Drogenbeauftragte zumindest in Erwägung zieht, dass ein Rauchverbot im Auto einen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen bedeutet und somit sich an den Vorgaben unserer Verfassung messen lassen muss. Es ist schon erstaunlich, mit welchem Eifer die Debatte um den Nichtraucherschutz geführt wird und es steht zu befürchten an, dass dieser Diskussion offensichtlich keine Grenzen gesetzt sind.

Bätzing hat die Vorschläge des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) für einen flexibles Rauchverbot in Gaststätten als unzureichend zurückgewiesen. Wulff hatte sich in den vergangenen Tagen wiederholt dafür ausgesprochen, das Rauchen in Eckkneipen, Bars oder kleinen Restaurants zuzulassen, weil diese oft nicht die Möglichkeit hätten, separate Raucherzimmer einzurichten. Solche Raucherlokale müssten dann mit einem „R“ gekennzeichnet werden. In Nichtraucherlokalen solle in eigens dafür vorgesehenen Räumen weiterhin geraucht werden dürfen.
Quelle: Der Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/14.02.2007/3080762.asp

Zu fragen ist, was in dieser Debatte noch geht? Über die Kennzeichnungspflicht der Restaurants etc. mit einem „R“ hinaus könnte auch ein Eintrag in den Krankenversicherungskarten erwogen werden sowie die Einführung eines Risikozuschlages. Zugleich könnte der mündige Bürger mit Prämienrückerstattungen rechnen, wenn er mit Erfolg einen Nichtraucherkurs absolviert hat und er kann noch weitere Bonuspunkte sammeln, wenn er ggf. seinem Extremsport entsagt und anstelle dessen einen einstündigen Spaziergang in den stadteigenen Parkanlagen unternimmt. Die Registrierung des gesundheitsförderlichen Spazierganges an der Luft kann unproblematisch an den Eingangspforten des Parks erfolgen. Vielleicht sollten wir auch den Berlinern ihre Currywurst mit Pommes verbieten, den Pfälzern ihren Saumagen, den Rheinländern ihren Karneval, den Norddeutschen ihren Grünkohl und den Bayern ihr Weizenbier nebst Weisswürsten. Der ungehemmte Genuss führt nicht selten zu beachtlichen Gesundheitsrisiken und wir sollten daher bei der Gesundheitserziehung des Staatsvolkes nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Derjenige, der sich nicht gesundheitsfördernd verhält, muss mit Sanktionen rechnen: wir versagen ihm schlicht die notwendige Therapie und er muss fortan aus eigener Tasche die Folgekosten seiner Laster finanzieren.
Der Rechtsanspruch auf Gesundheit korrespondiert mit Pflichten des Bürgers und will er sich diesen Pflichten entziehen, so hat er im Ergebnis die Konsequenzen zu tragen. Also denken wir über ein allgemeines Rauchverbot, weitere Konsumverbote und geeignete Strategien nach. Es entspricht offensichtlich dem Willen des Staatsvolkes, dass unsere parlamentarischen Vertreter dazu berufen sind, uns im weitesten Sinne zu erziehen.

Die Currywurst, der „Hamburger“ oder die Zigaretten werden in der Zukunft nur noch in Biologiebüchern als abschreckende Beispiele einer konsum- und gesundheitsfeindlichen Kultur darzustellen sein, die wir dank unserer besorgten Politiker überwunden haben. Anstelle dessen erfreuen wir uns an dem angepassten und wohlerzogenen Staatsvolk, dessen bürgerlichen Freiheitsrechte zwar verlustig gegangen sind, aber immerhin dem Laster und den Gefahren der Welt hat entsagen können.

Wir werden das redliche Bemühen so mancher Politiker erst nach Jahren zu würdigen wissen. Hindern wird diese nicht auf ihrer Mission, dem Staatsvolk ihre Rechte zu beschneiden, denn es gilt, die gesundheitsabträglichen Untugenden in unserer Gesellschaft auszumerzen.

Lutz Barth

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